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„Verhängung von Schutzhaft gegen Personen aus dem Amtsbezirk/Landkreis Müllheim“
Staatsarchiv Freiburg - StAF B 725/1 – 8835
Zusammenfassung:
Die Akte dokumentiert die systematische Ausübung nazionalsozialistischer Willkürherrschaft im Amtsbezirk Müllheim und dem Markgräflerland während der Nazi-Zeit. Anhand von Archivunterlagen wird aufgezeigt, wie die „Schutzhaft“ als Instrument zur Unterdrückung politischer Gegner, insbesondere von Mitgliedern der KPD und SPD eingesetzt wurde.
Die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 schuf den Rahmen für den Ausnahmezustand und die Aufhebung verfassungsmäßiger Grundrechte, um die Verfolgung politischer Oppositioneller zu "legitimieren".
Die Effektivität des Systems beruhte auf der engen Kooperation zwischen etablierten staatlichen Stellen und den Organen der NSDAP. Dies zeigte sich beispielsweise in der koordinierten Verhaftung, Überwachung und dem Transport von Häftlingen in Konzentrationslager wie Heuberg oder Ankenbuck.
Die Inhaftierten wurden verpflichtet, die Kosten ihrer „Schutzhaft“ selbst zu tragen, was durch detaillierte Untersuchungen der Vermögensverhältnisse der Betroffenen durch die Behörden kontrolliert wurde.
Nach der Entlassung aus der Haft blieb eine strikte Überwachung durch die Gestapo bestehen. Zudem wurden die Rechte von Angehörigen und Rechtsvertretern massiv eingeschränkt, um den politischen Zweck der Haft zu sichern.
Soweit es möglich war, wurde der Lebensweg der in der Akte aufgeführten Personen ermittelt. Am Beispiel von Emma Kübler, einer Zeugin Jehovas, und Alfred Schmidt, eines kommunistischen Widerstandskämpfers, wird die tödliche Konsequenz des Regime-Widerstands verdeutlicht.
Zusammenfassend beschreibt der Bericht, wie die Nazionalsozialisten durch die Kombination aus gesetzlicher Scheinlegitimation, bürokratischer Präzision und staatlicher Gewalt die politische Opposition im lokalen Raum systematisch ausschalteten.
„Verhängung von Schutzhaft gegen Personen aus dem Amtsbezirk/Landkreis Müllheim“
heisst eine Akte im Staatsarchiv Freiburg. (StAF B 725/1 – 8835). Wie unter einem Vergrößerungsglas wird aus ihr deutlich, wie die Nazis ihre Herrschaft ausübten, sich ihre Macht in der kleinen Welt des Amtsbezirks Müllheim entfaltete und wie die allgemeinen Anordnungen der Nazis zur Unterdrückung ihrer politischen Gegener im Markgräflerland umgesetzt wurden. Nicht nur von den Nazis selbst, sondern auch von ihnen folgenden Behörden.
„Wirkmächtig konnte dieses System nur durch die effektive Zusammenarbeit zwischen etablierten staatlichen Stellen und Organen mit Organisationen der neuen Machthaber werden,“ heisst es in einem
► Beitrag des Landesamts für Denkmalpflege zu den frühen Konzentrationslagern der Nazis in Baden und Württemberg.
Wie diese effektive Zusammenarbeit sich konkret gestaltete, wird aus dieser Akte sichtbar.
Was war seit dem 30. Januar 1933, dem Tag der Machtzuschiebung an die Nazionalsozialisten, in Deutschland passiert?
Vom Regierungsbonus begünstigt, begann die NSDAP unter der Parole "Kampf dem Marxismus" einen Wahlkampf mit hohem Propagandaaufwand und Terror gegen Oppositionelle. Mit staatlicher Rückendeckung begingen Nazionalsozialisten ungezählte Übergriffe auf Kommunisten und Sozialdemokraten sowie auf jüdische Abgeordnete.
Bis Ende April 1933 wurden ca. 25.000 Regimegegner in
►"Schutzhaft"
genommen. Noch im Frühjahr 1933 begannen SA und SS mit der Errichtung erster
► Konzentrationslager
. Auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb wurde am 20. März 1933 das
► Konzentrationslager Heuberg
als frühes Konzentrationslager der Nazionalsozialisten eingerichtet.
Die ersten NS-Verfolgungsaktionen 1933 am Beispiel des KZ Heuberg. Welche Funktion hatten die frühen Lager? — Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Im Mai wurden erste Häfzlinge in das Konzentrationslager Ankenbuck auf der Baar gesperrt. Bei den hier Gefangenen handelte es sich ausnahmslos um politische Häftlinge meist aus Südbaden, in ihrer Mehrzahl Mitglieder der KPD, zum Teil auch der SPD.
Den entscheidenden gesetzlichen Rahmen für die Verfolgung politischer Gegner und die Festigung uneingeschränkter Machtverhältnisse für die Nazis bildete die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933. Die einen Tag nach dem
► Reichstagsbrand
von Hindenburg unterzeichnete Notverordnung setzte die verfassungsmäßigen Grundrechte der persönlichen Freiheit, der Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit außer Kraft. Über das Deutsche Reich wurde auf scheinbar legalem Weg ein permanenter, während der Nazi-Zeit nie aufgehobener Ausnahmezustand verhängt.
Zum 5. März 1933 wurden Reichstagswahlen angesetzt, um das inzwischen installierte Regime der Nazis legitimieren zu lassen. Allerdings besaß diese Wahl in diesem Klima der Unterdrückungt keinerlei freien Charakter. Die Funktionäre der KPD waren verhaftet, ins Exil geflüchtet oder lebten im Untergrund. Auch zahlreiche Angehörige der SPD waren in die Illegalität gegangen oder hatten das Land verlassen. (siehe hierzu:
► Lemo - Etablierung der NS-Herrschaft
)
Dennoch legten die Nazionalsozialisten grossen Wert darauf, diese Wahlen als freie und geheime dazustellen. Selbst „ Personen, die sich in Schutzhaft befinden, sind gemäss §2 Abs.3 ... an der Ausübung des Wahlrechts an der Reichtagswahl am 5.3.1933 nicht zu behindern,“ heisst es in einem Funkspruch des badischen Innenministers.
„Den Schutzhäftlingen ist daher auf Wunsch Gelegenheit zu geben ihre Wahlpflicht auszuüben. Für die in Betracht kommenden Gefangenen sind zu diesem Zwecke besondere Stimmbezirke einzurichten. (Wahlvorsteher, Wahlurnen, Wahlzettel und Umschläge) dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.“
Trotz der schon eingesetzten immer stärker werdenden Gewalt gegen ihre politischen Gegner, waren sich die Nazionalsozialisten ihrer Macht noch nicht genügend sicher und warnten vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 vor von ihnen befürchteten Aktionen:
„An Alle
1. K.P.D. ab 3.3.33 höchste Alarmbereitschaft
2. Angriffe vor allem gegen Hilfspolizei und N.S.D.A.P.
3. Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund macht angeblich Betriebe streikfertig was von K.P.D. ausgenützt wird
4. folgende Freiheitskundgebung soll mit Waffengewalt gesprengt weden, etwaige mitbeteiligte Kriegsbeschädigte sollen geschont werden
5. Kommunisten wollen Feststellungen des Wahlresultates verhindern, dazu eindringen in die Wahllokale ist ab 18 Uhr beabsichtigt.“
Die Wahl vom 5. März 1933 hatte nicht das Ergebnis, dass sich die Nazionalsozialisten erhofft hatten. Eine absolute Mehrheit im Reichstag erreichten sie nicht. Und so wurde schon am 10. März 1933 die Betätigung von politischen Gegnern noch weiter eingeschränkt. Robert Wagner, NSDAP-Gauleiter und späterer Reichsstatthalter von Baden ordnete an:
„Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933 - ... – wird angeordnet:
1.)Es werden verboten:
a) Alle öffentlichen Versammlungen sowie alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel der KPD, der SPD sowie ihrer Hilfs- und Nebenorganisationen.
b) alle kommunistischen und sozialdemokratischen Plakate, Flugblätter und Flugschriften
c) alle kommunistischen periodischen Flugschriften
2) Die leitenden Persönlichkeiten der kommunistischen Bewegung sowie sonstige Kommunisten von denen eine Störung oder Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist, sind bis auf weiteres in Schutzhaft zu belassen oder zu nehmen.
3.) Führer der SPD, für die eine persönliche Gefährdung besteht oder zu befürchten ist, sind in Schutzhaft zu nehmen.“
Am 25.März 1933 richtete Wagner ein Schreiben an die Bezirksämter, Polizeipräsidien und die Polizeidirektion Baden-Baden, in dem er forderte:
„ Der Kampf gegen den Marxismus wie überhaupt gegen jede staatsfeindliche Betätigung muss mit ungeminderter Kraft fortgeführt werden. Zahlreiche Anhänger des Marxismus und Gegner der Bewegung der nationalen Erhebung haben bereits erkannt, dass sie von ihren Führern betrogen und verraten worden sind. Mitläufern und Verführten soll Gelegenheit gegeben werden, ihre bisherige Haltung zu überprüfen und zu beweisen, ob sie gewillt sind, dem neuen Staat gegenüber eine loyale Haltung einzunehmen. Nicht kleinliche Rachsucht wird unsere Anordnungen bestimmen.“
Allerdings sollte nur der von den Nazionalsozialisten verhaftete politsche Gegner freigelassen werden, der schriftlich erklärte, dass er „sich in der marxistischen wie überhaupt jeder staatsfeindlichen Bewegung nicht mehr betätigen und sich dem neuen Staat gegenüber loyal verhalten wird.“
Am 24. März 1933 beschlossen die Nazionalsozialisten und ihre Steigbügelhalter aus der Deutschnationalen und Zentrumspartei das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Damit schufen sie die formale gesetzliche Grundlage weiterer Verfolgung ihrer politischen Gegner.
Am 25. April 1933 berichtete das Bezirksamt Müllheim an den Minister des Innern in Karlsruhe unter der Überschrift „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - hier Verlängerung von Schutzhaft
„Am 1. April mussten in Schutzhaft genommen werden:
a) Ernst Neef, Koch, geb, 5.5.1908 in Gebweiler
b) Hans Grether, Schlosser, geb 25.11.1911 in Niederweiler“
In „Schutzhaft“ genommen waren auch Hermann Eckert und Otto Schweizer aus Badenweiler sowie Wilhelm Reinhard aus Oberweiler.
Und die Jagd auf die politischen Gegner ging auch im Markgräflerland weiter. Am 28. April 1933 berichtet die Gendarmerie an das Bezirksamt Müllheim:
„Im Anschluss lege ich die namentliche Liste vor, welche der Kommunist Lapp von Hügelheim zu einer Geldsammlung für einen Kranz für den verstorbenen Kommunisten Hönig im Besitze hatte. Die aufgeführten Namen sind der Gendarmerie alle bekannt und sind alle bis auf den Wallburg in Müllheim wohnhaft. Letzterer wohnt in Neuenburg. Bei sämtlichen aufgeführten Kommunisten wurden schon vor längerer Zeit Durchsuchungen vorgenommen. Müllmeier und Wallburg waren auch schon in Schutzhaft.“
Aufgeführt in dieser Liste sind 14 Namen : Ost, Reinbold, Wallburg, Müllmeier, Wagner, Hechler, Lefkorn, Kallmann, Körgel, Weißmann, Schmitt, Müller, Bederbek, Heil.
Hinter diesen Namen sind die (Pfennig)Beträge verzeichnet, die diese Menschen für einen Kranz zur Beerdigung ihres verstorbenen Genossen gesammelt hatten: 5,28RM.
Nicht nur, dass Menschen eingekerkert wurden, weil sie anderer Meinung als die Nazionalsozialisten waren. Sie sollten für ihre Haft auch noch bezahlen:
„Es wird darauf hingewiesen, dass die Schutzhäftlinge für die Kosten der Schutzhaft aufzukommen haben (§15 Verfahrensordnung). Die Kosten sind, soweit noch nicht erfolgt, zurückzuerheben. Wenn von vornherein feststeht, dass die Kosten nicht aufgebracht werden können, kann von der Rückerhebung abgesehen werden. Die Höhe der Kosten entspricht den Sätzen, die für die in Polizeihaft und Strafhaft befindlichen Personen festgesetzt sind.“
(Schreiben des Minister des Innern – 20. April 1933)
Am 3. Mai 1933 fasst das Bezirksamt Müllheim dazu diesen Beschluss:
„1. Von der Rückerhebung der Kosten wird von nachfolgenden Schutzhäftlingen abgesehen, weil infolge von Artbeitslosigkeit mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die Kosten nicht beigebracht werden können:
1. Ernst Neff in Müllheim
2. Otto Müller in „
3. Karl Schwan in Feldberg
4. Adalbert Schmidt in Buggingen
5. Eugen Lapp in Hügelheim
6. Otto Back in Neuenburg
7. Alfons Wallburg in Neuenburg
8. Hans Hönig in Müllheim (verstorben)
9. Müllmaier Karl in Müllheim
10. Grether Hans in Niederweiler
Verrechnung der Schutzhaftkosten von 1,50RM täglich auf:
a) Herbert Müller, Schlosser in Buggingen (10 Tage)
b) Ludwig Kölmel, Schlosser in Hügelheim (10 Tage)
c) Otto Schweizer, Baumeister in Badenweiler (3 Tage)
d) Hermann Eckert, Gärtner in Badenweiler (12 Tage)
e) Wilhelm Reinhardt, Fiseuer in Oberweiler (8Tage)
f) Frida Burgert, Zimmermädchen im Hotel Saupe in Badenweiler(3 Tage)
Obwohl das Bezirksamt zunächst davon ausging, dass von den meisten Verhafteten die „Schutzhaft"kosten nicht aufzubringen sein würden, richtete das Amt am 5. Mai 1933 dennoch ein Schreiben an die Bürgermeister von Müllheim, Feldberg, Hügelheim, Niederweiler, Neuenburg und Buggingen und ersuchte um „Feststellung, ob die nachgenannten Personen in Arbeit und Verdienst stehen oder erwerbslos sind. Ist Vermögen vorhanden?
a) Ernst Neef, Koch
b) Otto Müller, Arbeiter (Korbmacher)
c) Karl Müllmaier, Arbeiter“
Das Bürgermeisteramt Müllheim antwortete am 9. Mai 1933:
„ Ernst Neef wird, da erwerbslos und keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, aus öffentlichen Mitteln unterstützt. Der erhält eine wöchentliche Unterstützung von 10,-RM für die er 4 Tage Pflichtarbeit zu leisten hat. Vermögen besitzt der Genannte nicht.
Otto Müller stand bis 28. Februar d. Jhs. als Wohlfahrtserwerbsloser in öffentlicher Fürsorge. Er betätigt sich z. Zt. als Korbmacher. Vermögen besitzt der Genannte nicht. Zur Zahlung der Kosten der Schutzhaft ist Müller z.Zt. nicht in der Lage
Karl Müllmaier ist arbeitslos und bezieht eine wöchentliche Unterstützung von 8,40RM. Er besitzt kein Vermögen.“
Und es wird weiter nachgeforscht und berichtet, ob die von den Nazis in Haft genommenen Menschen in der Lage sind, für die Kosten ihrer Inhaftierung aufzukommen:
Das Bürgermeisteramt Buggingen schrieb, „ daß ein Adalbert Schmidt hier nicht wohnhaft und nicht gemeldet ist. Vermutlich dürfte es sich um den Hans Schmidt; geb. am 13.4.12. in Lahr handeln, welcher aber am 28. April 1933 nach Heitersheim verzogen ist.“
Das Bürgermeisteramt Neuenburg berichtete am 10. Mai 1933, dass „Otto Back bei der Lokalbahn Müllheim – Badenweiler in Arbeit und festem Verdienst steht, während der Schreiner Alfons Wallburg arbeitslos ist und Krisenunterstützung bezieht.“
Zu Eugen Lapp aus Hügelheim schrieb das zuständige Bürgermeisteramt am 11. Mai 1933: “dass Lapp keinerlei Vermögen besitzt. Er wohnt mit seiner Famile bei seinem Schwiegervater Ernst Heid hier und hilft diesem in seinem landwirtschaftl. Betrieb.“
Das Bürgermeisteramt Niederweiler wusste am 12. Mai 1933 zu berichten „daß Hans Grether in seinem erlernten Beruf (Schlosser) erwerbslos ist, daß dieser aber in väterlichen landw. Betrieb arbeitet und außerdem dem Vater zeitweise noch beim Einzug von Geldern für die Bad. Kraftlieferungs Gesellschaft in Freiburg hilft. Dem Vater des Grether kann u.E. zugemutet werden, daß er seinem Sohn soviel Lohn gibt, daß letzterer in der Lage ist die Kosten für die Schutzhaft zu bezahlen. Die Grether leben in guten Verhältnissen.“
Otto Schweizer aus Badenweiler sollte 4,65RM für die Zeit seiner Inhaftierung bezahlen. Er wandte sich am 17. Mai 1933 an das Bezirksamt Müllheim mit der Bitte: "Da mir die Schutzhaftzeit an meinem Gehalt abgezogen wurde und ich auch sonst noch dadurch bedingte Auslagen hatte, ist mir bereits ein erheblicher matereller Schaden entstanden, den ich nicht leicht verschmerzen kann. Aus diesem Grunde bitte ich ergebenst, mir vorstehende Gefällrechnung erlassen zu wollen.“
Schon am 15. Mai 1933 hatte sich Hermann Eckert an das Bezirksamt Müllheim gewandt: „Da die Gründe welche zu meiner Verhaftung geführt haben auf Verleumdung beruht, und ich durch die Schutzhaft sowieso stark geschädigt bin, durch Verdienstausfall, so ersuche ich höflichst um Erlass dieser Forderung.“
Das Bezirksamt Müllheim antwortete darauf am 18. Mai 1933: „Wir sind nicht in der Lage, die von ihnen angeforderten Schutzhaftkosten niederzuschlagen. Dagegen sind wir bereit auf besonderen Antrag, der an die Bezirksamtskasse Müllheim zu richten wäre, Ihnen Ratenzahlungen zu bewilligen.“ Und weiter: „ Gleiches Schreiben an Herrn Otto Schweizer.“
Das Bürgermeisteramt Feldberg hatte am 11. Mai 1933 berichtet, „dass Karl Schwann Maurer ist und Gelegenheitsarbeiten ausführt. Nebenbei arbeitet er bei dem früheren Bürgermeister Gg. Baumann auf der Landwirtschft, Vermögen besitzt Schwann weiter nicht.“
Am 12. Mai 1933 wandte sich das Badische Landespolizeiamt an die Bezirksämter des Landes mit der Aufforderung „ein Verzeichnis derjenigen Personen zu übersenden, die sich jetzt noch im dortigen Dienstbereich in Schutzhaft befinden oder die von dort aus in ein Konzentrationslager verbracht worden sind.“
Das Bezirksamt Müllheim meldete daraufhin:
„Im diesseitigen Dienstbereich befindet im Amtsgefängnis Müllheim sich folgende Person in Schutzhaft:
Bachenheimer Julius, Kaufmann, geboren am 12.4.1903 in Fronhausen an der Lahn, wohnhaft in Niederweiler Amt Müllheim, verheiratet mit Berta, geb. Busch, 3 Kinder im Alter von 1 ¼ bis 4 Jahren. In Schutzhaft seit heute.“
► zur Lebensgeschichte von Julius Bachenheimer
Inzwischen hatten die Nazis Schutzhaftlager bei der Landesarbeitsanstalt
► Kislau
und bei der Arbeiterkolonie
► Ankenbuck
eingerichtet.
Am 17. Mai 1933 forderte der Innenminister Badens die nachgeordneten Behörden auf „unverzüglich zu berichten wieviele Schutzhäftlinge noch vorhanden, die in neu zu errichtenden Konzentrationslager für längere Zeit untergebracht werden sollen. Fehlanzeige nicht erforderlich.“
Noch war dem Nazi-Regime sein Ansehen im Ausland wichtig. Ärgerlicherweise war aber – so der Innenminister in einem Schreiben vom 26. Mai 1933 - „in letzter Zeit mehrfach gegen Ausländer Schutzhaft verhängt worden, die unerfreuliche diplomatische Verhandlungen zur Folge hatte, weil die Angelegenheiten von den Polizeibehörden nicht mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt wurden.“ Um dem abzuhelfen wurde angeordnet, „daß im Falle der Schutzhaftnahme von Ausländern unverzüglich in doppelter Fertigung hierher (Innenministerium Baden) zu berichten ist, damit der Staatskanzlei auf Einkunft eines diplomatischen Ersuchens auf dem schnellsten Weg Auskunft erteilt werden kann.“
Am 26. Mai 1933 gab der Minister des Innern bekannt, dass „in den nächsten Tagen ein weiteres Konzentrationslager auf dem Heuberg erichtet (wird). ... . Die in Schutzhaft genommenen kommunistischen, sozialdemokratischen und pazfistischen Hetzer, die Funktionäre und Abgeordneten bleiben weiterhin in Schutzhaft, überhaupt alle Personen, deren bisherige staatsfeindliche Betätigung daruf schliessen lässt, dass sie sich auch nach ihrer Entlassung in diesem Sinne betätigen werden.“
Der Überstellung von Gefangenen aus Haftanstalten in die Konzentrationslager war exakt durchgeplant. In der vorliegenden Akte wird ein solcher Transport aus Müllheim dokumentiert.
Am 19.Juli 1933 teilte die Polizeidirektion Freiburg mit: „Der z.Zt. im Amtsgefängnis Müllheim in Schutzhaft befindliche Gefängnissaufseher Seeger von Freiburg soll am Freitag, den 21.7.1933 mit einem großen Schub auf den Heuberg transportiert werden. Seeger soll am 21.6.((falsches Datum!)) mit dem Zuge 636ab Müllheim – Freiburg an 738
nach Freiburg durch einen Gendarmeriebeamten gebracht und auf der Bahnpolizeiwache übergeben werden.“
Die Polizeidirektion Freiburg teilte zu diesem Transport mit:
„1.Die Verbringung der in anliegender Liste bezeichneten 10 Schutzhäftlinge in das Schutzhaftlager auf dem Heuberg bezw. Konzentrationslager Ankenbuk wird hiermit angeordnet, und zwar werden verbracht die Schutzhäftlinge Ziffer 1 – 6 auf den Heuberg, Ziffer 7 – 10 nach Ankenbuk.
Der Transport erfolgt am Freitag, den 21. Juli mit dem fahrplanmässigen Zuge ab Freiburg Hauptbahnhof 8.20h. Von der Reichsbahn wird ein Sonderwagen bis zur Station Beuron für den Transport der Schutzhäftlinge mitgeführt.
Der Schutzhäftling August Beying, z. Zt. Bezirksgefängnis in Kenzingen, wird von der Gendarmerie Kenzingen am Donnerstag, den 20. Juli ins Bezirksgefängnis II Freiburg verbracht, ebenso der Schutzhäftling Wilhelm Reibel, z.Zt. Bezirksgefängnis Emmendingen von der Gendarmerie Emmendingen. Der Schutzhäftling Heinrich Seger, z.Zt. im Bezirksgefängnis Müllheim, trifft mit dem fahrplanmässigen Zuge Freitag, 21.7. 736h in Freiburg Hauptbahnhof, begleitet von Gendarmerie Müllheim ein.
Die Bewachung des Transports ab Freiburg erfolgt durch 5 von Gendarmeriekommissär Kaier bestimmte Gendarmeriebeamte.
Von Donaueschingen (Ankunft 1037h) werden die Schutzhäftlinge 7-10 von 2 Gendarmeriebeamten zu Fuss nach dem Konzentrationslager Ankenbuk verbracht. In Immendingen stossen auf den Transport die Schutzhäftlinge 1-3, z.Zt. Bezirksgefängnis Waldshut, die von Gendarmeriebeamten des Bezirks Waldshut mit der Bahn (ab Waldshut 851h, an Immendingen 1057h) nach Immendingen verbracht werden. Den weiteren Transport übernehmen die 4 Gendarmeriebeamte aus Freiburg. Ankunft Beuron 1158h. Von Beuron wird der Transport mit dem fahrplanmässigen Personenzug ab Beuron 1444, an Tiergarten 1501, von dort zu Fuss bis zum Schutzhaftlager Heuberg fortgesetzt.“
Angefügt ist eine „Liste der in das Schutzhaftlager Heuberg bezw. nach dem Konzentrationslager Ankenbuk zu verbringenden Schutzhäftlinge.
a. Heuberg
1. Kieser, Karl (Bezirksgefängnis Waldshut)
2. Nägle, David „ „
3. Tritschler, Adolf „ „
4. Jochheim, Karl „ Freiburg
5. Reibel, Wilhelm „ Emmendingen
6. Seger, Heinrich „ Müllheim
b. Ankenbuk
7. Lui, Franz (Bezirksgefängnis Freiburg)
8. Beying August „ Kenzingen
9. Fritz Max „ Emmendingen
10. Sablonski, Willi „ Freiburg)
► Die frühen nationalsozialistischen Konzentrationslager in Baden und Württemberg
Zu diesem Gefangentransport erschien am 21. Juli 1933 in den „Markgräfler Nachrichten“ diese Notiz:
„ Müllheim, 21. Juli. Nach dem Heuberg
Der berüchtigte frühere Gefängnisaufseher Seeger von Freiburg, der im hiesigen Gefängnis eine Strafe verbüßte, wurde heute morgen nach Freiburg verbracht, von wo er mit einem Sammeltransport nach dem Heuberg kommen soll.“
Daraufhin wurde vom Bezirksamt nachgeforscht, wie diese Information an die Öffentlichkeit gelangte: „ Man hat telephonisch bei den „Markgräfler Nachrichten“ (Rücksprache mit Dr. Fischer) festgestellt, daß Dr.F. etwas von der Sache in der Stadt gehört habe und daß er hierauf sich bei dem Amtsgericht Müllheim erkundigt habe, worauf der Kanzleibeamte Feldmann ihm die erbetene Auskunft gegeben habe.“
Dies wollte der Kanzleiassistent beim Amtsgericht Müllheim Feldmann aber so nicht stehen lassen und erklärte: „An dem fraglichen Tage des Abtransports des Seeger hat Dr. Fischer bei den Markgräfler Nachrichten hier telephonisch angefragt, ob es stimme, dass Seeger nach Freiburg abtransportiert werde. Dies habe ich bejaht. Dr. Fischer hat somit ohne mein Zutun schon vor dem Abtransport des Seeger Bescheid gewusst, er wollte sich nur vergewissern, ob dies stimme.“
Wenn nicht Stadtgespräch in Müllheim, so war die Inhaftierung Segers und der geplante Transport nach dem Heuberg kein Geheimnis. Und es war wohl nicht nur den Lesern der „Markgräfler Nachrichten“ bekannt, daß es auf dem Heuberg ein Konzentrationslager der Nazis gab. Schon hier wird deutlich, wie wenig glaubhaft die so häufug nach dem Ende des Nazi-Regimes erhobene Ausrede ist, man habe von all den Verbrechen der Nazis nichts gewusst.
Am 31. Juli 1933 wandte sich der badische Innenminister an die Bezirksämter und Polizeipräsidien mit Vorgaben zum „Vollzug der Schutzhaft“:
Zugleich wurden in diesem Schreiben die Angaben der Bezirksämter über die Zahl der Personen, die sich in „Schutzhaft“ befanden zusammengetragen. Danach ergab sich diese Aufstellung:
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Datum
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1. Juni 1933
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15.Juni 1933
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1Juli 1933
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15.Juli 1933
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Personen in „Schutzhaft“ in Bezirksgefängnissen
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178
|
165
|
291
|
245
|
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Personen in „Schutzhaft“ in Konzentrationslagern
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269
|
295
|
287
|
314
|
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Personen in „Schutzhaft“ insgesamt
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447
|
460
|
578
|
559
|
Die "Schutzhaft" war eines der schlagkräftigsten Instrumente des NS-Regimes zur Bekämpfung seiner Gegner. Erste Opfer der "Schutzhaft" waren vor allem Funktionäre der Arbeiterbewegung sowie Juden. Ende Juli 1933 befanden sich in ganz Deutschland mehr als 26.000 Menschen in "Schutzhaft".
Damit die Durchführung des ordentlichen Strafvollzugs nicht durch die Belegung der Bezirksgefängnisse mit „Schutzhäftlingen“ behindert wurde, sollte bis zum 15. August 1933 geprüft werden, welche „Schutzhäftlinge“ entlassen oder aber in Konzentrationslager überstellt werden sollten. Der Landrat Müllheim stellte am 15. August 1933 fest:
„Bei der heute im Beisein des stellvertretenden Kreisleiters der NSDAP, Herrn Fritz Engler von Müllheim, und des Ortsgruppenleiters von Badenweiler (Fall Quantius) Ratsschreiber Tröndle vorgenommene Prüfung über die Entlassung von Schutzhäftlingen kamen zur Entlassung:
1. Gustav Quantius von Badenweiler
2. Edwin Zimmermann von Heitersheim
(Siehe Spezialakten)
Gegen Alfred Schmidt von Neuenburg wurde Antrag auf Verbringung in das Konzentrationslager auf dem Heuberg gestellt. (siehe bes. Akte)
Die Entscheidung über die Entlassung des Eugen Lapp von Hügelheim wird bis auf Rückkunft der Akten vom L.P.A. Karlsruhe zurückgestellt.
Ausser Schmidt und Lapp befindet sich noch Johann Wagner von Müllheim in Schutzhaft. Die Entscheidung über die Entlassung wird s.Zt. mit dem Fall Lapp erfolgen.“
Beschluss des Bezirksamts Müllheim am 1. September 1933:
„Im Bezirk Müllheim befinden sich noch die beiden früheren Kommunisten Eugen Lapp und Alfred Schmidt im Bezirksgefängnis in Schutzhaft.
Lapp wird am Montag, den 4.ds.Mtsd. in das Konzentrationslager auf dem Heuberg verbracht. Wegen Alfred Schmidt erlauben wir uns auf unseren Bericht vom 15. August 1933 .... Bezug zu nehmen, auf welchen eine Weisung des Herrn Minister des Innern, was mit Schmidt geschehen soll, noch nicht eingegangen ist.“
Am 14. September 1933 schrieb das Bezirksamt, dass neben Alfred Schmidt, der sich seit dem 25. Juli 1933 in „Schutzhaft“ befand, noch Johann Kerner aus Lauterbach(Saar) in „Schutzhaft“ genommen wurde.
Am 19.September 1933 geht ein neuer Funkspruch des Innenministers an die Bezirksämter Badens heraus: „Die Durchführung der Polizeiaktion gegen das Bettelunwesen macht es erforderlich, das die Bezirksgefängnisse von Schutzhäftlingen entlastet werden. Es solle daher unverzüglich ... geprüft werden, ob nicht weitere Schutzhäftlinge aus den Bezirksgefängnissen entlassen werden können oder in einem Konzentrattionslager untergebracht werden sollen.“
Am 29.September 1933 vermeldet das Bezirksamt an den Minister des Innern:
„ Im diesseitigen Bezirk befindet sich seit 28.9.1933 der Kraftwagenführer Otto Maas aus Frankfurt a/M, vorübergehend in Badenweiler anwesend wegen Beleidigung der Reichsregierung in Schutzhaft.“
Auch auf die Kosten der „Schutzhaft“ achten die Nazis. Oder machten daraus ein Geschäft?
Jedenfalls betragen „die Kosten für die in Konzentrationslagern untergebrachten Schutzhäftlinge für Unterkunft, Verpflegung, Bewachung unsd sonstige laufende Ausgaben durchschnittlich täglich 2,60rm. in entsprechender Anwendung des Runderlasses sind auch für die rückliegende Zeit diese Kosten von den in Schutzhaftlagern untergebrachten Personen zurückzuerheben“, schreibt der Minister des Innern am 19.Oktober 1933.
Betrugen die den Häftlingen auferlegten Kosten im April 1933 noch 1,50RM, so stiegen sie im Oktober um fast 75% auf 2,60RM.
Allerdings wurde dieser Tagessatz am 19.Juli 1934 auf 1,75RM herabgesetzt.
Und auf "Ordnung“ achten die Nazis allemal.
So schrieb am 26.Oktober 1933 das Württembergische Innenministerium an die Polizeiämter und das Schutzhaftlager Heuberg:
„In letzter Zeit sind in das Schutzhaftlager Heuberg Schutzhäftlinge eingeliefert worden, ohne ohne dass eine Meldung nach § 2 der V.O.des Innenministeriums über Schutzhaft vom
21.4.33 hierher und an das Schutzhaftlager Heuberg erstattet worden ist.Teilweise ist aus den abgegebenen Meldungen der substanzierte Grund der Jnschutzhaftnahme nicht zu er-
sehen.Es wird erneut darauf hıngewiesen, dass diese Meldungen unbedingt in der vorgeschriebenen Form abgegeben werden müssen und dass die Kommandantur des Schutzhaftlagers Heuberg die Uebernahme von Schutzhäftlingen abzulehnen hat,
wenn nicht bei der Einlieferung gleichzeitig eine solche ordnungsmässig ausgefüllte Meldung übergeben wird oder vorher schon dort eingegangen ist.Wenn wegen eines Verstosses
gegen diese Verpflichtung zur Ausfüllung der Meldungen /etwa infolge Zurückweisung eines Schutzhäftlings im Schutzhaftlager Heuberg oder bei Einlieferung eines Häftlings
ohne genügenden Haftgrund / besondere Kosten erwachsen, werden die hierfür verantwortlichen Beamten zum Ersatz dieser Kosten herangezogen und wird gegen sie noch disziplinär vorgegangen werden."
Für den 12. November 1933 war erneut eine „Reichstagswahl“ angesetzt. Nach dem Verbot von KPD und SPD, der Selbstauflösung des Zentrums, der BVP, der DNVP und kleinerer Parteien im Juni und mit dem „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" im Juli 1933 war das Monopol der NSDAP bis zum Jahresende 1933 endgültig gefestigt. Bei der "Reichstagswahl" am 12. November legte die NS-Regierung eine Einheitsliste vor. Die Wahl war verbunden mit der Frage, ob die Politik, die zum Austritt aus dem Völkerbund geführt hatte, gebilligt werden solle. 92 Prozent der Wähler stimmten dafür. Die Entwicklung zum totalitären Führerstaat war vollzogen.
Der badische Innenminister schrieb: „Aus Anlass der Reichtagswahl am 12. November 1933 werden die Polizeibehörden angewiesen, sämtliche Fälle der Schutzhaft nochmals einzeln daraufhin zu prüfen, ob nicht zur Entlastung der Konzentrationslager und Gefängnisse Schutzhäftlinge, die schon mehrere Monate in Schutzhaft sind, entlassen werden können. Die Prüfung hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß die Entlassung noch vor dem 12.11.1933 stattfinden kann. Derartige Entlassungen sind ausdrücklich als Beurlaubungen aus Anlass der Reichtgswahl zu bezeichnen.“
Der badische Innenminster schrieb am 16. Dezember 1933 an die "Herren Leiter der Schutzhaftlager Heuberg, Kislau und Ankenbuk:
„ Der Reichskanzler wünscht, dass aus Anlass des überwältigenden Sieges, der bei der Volksabstimmung und Wahl am 12. November 1933 erfochten worden ist, und anlässlich des Weihnachtsfestes im Reich eine grössere Anzahl von Schutzhäftlingen die Freiheit erhalten soll. Zur Entlassung sollen nur solche Häftlinge kommen, die als Verführte gelten können. Führende Persönlichkeiten sollen von der Entlassung ausgeschlossen sein.“
Dabei sollte als Gesichtspunkte für die Entlassung gelten: “ Ein verhältnismässig geringer Anlass für die Verhängung der Schutzhaft, gute Führung während der Schutzhaft, sodann die begründetet Vermutung, dass sich der Entlassene nicht wieder gegen den nationalsozialistischen Staat und seine Regierung betätigt.“
Im neuen Jahr 1934, am 2. Februar, verfügte das Bezirksamt Müllheim „im Einverständnis mit der hiesigen Kreisleitung (der NSDAP) und der Lagerverwaltung des Konzentrationslagers Ankenbuk ... die Entlassung des Eugen Lapp von Hügelheim, der sich bis zum 2.2.34 in Ankenbuk befand.“
Am 8. März 1934 betonte der badische Innenminister nochmals auf welchen Personenkreis es die Nazis besonders abgesehen hatten: „Die Verhängung der Schutzhaft dient in erster Linie zur Unschädlichmachung marxistisch bezw. kommunistisch eingestellter Elemente.“ (Rundschreiben Nr. 24 464)
Das „Geheime Staatspolizeiamt“ in Karlsruhe teilte am 5. September 1934 unter Überschrift „Überwachung entlassener Schutzhäftlinge und politischer Strafgefangener“ den Bezirksämtern mit:
„Es wurde beobachtet, dass verschiedentlich entlassene Schutzhäftlinge wieder zu ihrer staatsfeindlichen Betätigung zurückgekehrt sind. Es ist deshalb erforderlich, dass auf solche Personen seitens sämtlicher Polizeibehörden ein wachsames Auge gerichtet wird. Grund zu besonderer Aufmerksamkeit wird insbesondere dann vorliegen, wenn ein früherer Gefangener längere Zeit, ohne dass in seinem Berufs- und Famileienverhältnissen eine hinreichende Ursache gegeben ist, von seiner Wohnung fernbleibt.“
Das Bezirksamt Müllheim wandte sich im Umlaufverfahren an die Polizeistationen im Bezirk mit der Frage.“ Wurden im hiesigen Bereich schon derartige Wahrnehmungen gemacht?“ Die Polizeistationen Badenweiler, Buggingen, Schliengen, Marzell und Neuenburg antworteten gleichlautend: “Im diesseitigen Dienstbereich wurden Wahrnehmungen vorstehender Art nicht gemacht.“
Wenn möglicherweise nicht im Bezirk Müllheim, dann scheint es aber in anderen Gegenden Meldungen gegeben haben, die den Nazis Grund zur Sorge bereiteten. Am 13. Dezember 1934 schrieb Reichsinnenminister Frick (der am 16. Oktober 1946 als Hauptkriegsverbrecher hingerichtet wurde):
„In den letzten Wochen macht sich eine zunehmende kommunistische Propagandatätigkeit, insbesondere durch Flugblätter, bemerkbar. Der grosszügige Amnestieerlass des Führers und Reichskanzlers ist anscheinend von den Staatsfeinden dahin missverstanden worden, dass sie bei ihrer zersetzenden Tätigkeit weiterhin auf die Milde des nationalsozialistischen Staates rechnen zu können glauben. Sache der Polizeibehörden ist es, mit diesem Irrtum gründlich aufzuräumen. Ich ersuche daher, in Zukunft mit unnachsichtiger Schärfe gegen jedwede kommunistische Wühlarbeit anzugehen. Neben der selbstverständlichen Einleitung des Hochverratsverfahrens ist umgehend Schutzhaft zu verhängen, wobei Rückfällige auf Freilassung in absehbarer Zeit nicht mehr zu rechnen haben. Die Zeit der Gnadenerlasse ist vorbei. Wer es unternimmt, die Hand gegen den nationalsozialistischen Staat zu erheben, soll fürderhin erfahren, dass dieser Staat, so milde und versöhnungsbereit er sich bisher zeigte, auch ebenso entschlossen und rücksichtslos Staatsfeinde unschädlich zu machen weiss.“
Daraufhin verfügte das Bezirksamt Müllheim: „Schärfste Überwachung und rücksichtsloses Zugreifen ist befohlen.“
Zugleich wurden die Rechte der in „Schutzhaft“ befindlichen Menschen weiter eingeschränkt. Betrauten Rechtsanwälten wurde Akteneinsicht verwehrt und „auch die Erteilung von Sprecherlaubnis an Rechtsanwälte oder sonstige mit der Wahrnehmung der Interessen eines Schutzhäftlings beauftragten Person (kann) nicht zugelassen werden, wenn dadurch der politisch-polizeiliche Zweck der Schutzhaft gefährdet wird.“ (Geheimes Staatspolizeiamt Karlsruhe Nr. 7009 v. 6.Mai 1935)
Am 15. August 1935 verlautbarte das gleiche Gestapoamt: „Es wurde festgestellt, dass insbesondere bei Inschutzhaftnahme von Juden sofort Rechtsanwälte als deren Rechtsvertreter um Besucherlaubnis nachsuchen. In Zukunft wolle daher die Besuchserlaubnis für jüdische Schutzhäftlinge nur nach vorheriger Genehmigung durch das Geheime Staatspolizeiamt erteilt werden.“
Das Bezirksamt Müllheim kam dieser Anordnung sofort nach und schrieb an sämtliche Bürgermeisterämtes des Bezirks: “Ich ersuche um genaueste Beachtung und Unterweisung der in Frage kommenden Beamten. Die für den Amtsbezirk Müllheim zuständige Geheime Staatspolizei – Nebenstelle – befindet sich im Gendarmeriegebäude Müllheim.“
Trotz aller Unterdrückungsmassnahmen und Misshandlungen, trotz allem Terror der Nazis musste das GestapoAmt Karlsruhe am 12. September 1936 berichten:
„In den letzten Wochen laufen hier täglich Meldungen ein gegen Personen, die ihre Sympathie für die spanischen Bolschewisten zum Ausdruck bringen und damit die Drohung verbinden, dass in Bälde auch in Deutschland ähnliche Zustände kommen und sie in gleicher Weise mit den Nationalsozialisten umspringen würden.
Wer angesichts der unmenschlichen Grausamkeiten des komm. Pöbels in Spanien in Deutschland es wagt, derartige Drohungen auszustossen, beweist damit seine eigentliche Gesinnung, deren Gefährlichkeit es zur Pflicht macht, derartig destruktive Elemente sofort zur Anzeige zu bringen und gleichzeitig bis zur Haftverhängung in Schutzhaft zu nehmen. Nach Verbüssung der Strafe ist in besonders gelagerten Fällen Verbringung in das Schutzhaftlager Kislau vorgesehen.“
Zugleich sorgten sich die Nazis, dass die Angehörigen von „Schutzhäftlingen" durch den Einkommensausfall in materielle Not geraten und sich so sich ihre ablehnende Einstellung gegen das Naziregime möglichwerweise verfestigen könnte. Deshalb schrieb der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei (Heinrich Himmler) am 13. Januar 1937:
„Die Staatspolizei muss bei aller gebotenen Schärfe darauf bedacht sein, dass im Rahmen der durch die Bewegung geschaffenen Einrichtungen den Angehörigen der Schutzhäftlinge eine Betreung zuteil wird, die nicht nur materiuell den unschuldigen Angehörigen einen Ersatz für den Ausfall des Ernährers gibt, sondern auch ideell durch einen Nationalsozialismus der Tat den Betroffenen die staatspolizeilichen Massnahmen weniger fühlbar werden lässt.
Es darf auf keinen Fall vorkommen, dass in diesen Fällen durch das Eingreifen privater oder konfessionell gebundener Fürsorgeeinrichtungen dem Vertrauen zu Bewegung und Staat Abbruch geschieht oder dass gar illegale Organisationen wie die Rote Hilfe, die einzigen sind, die sich um die Angehörigen von Schutzhäftlingen kümmern.“
Deshalb sollte auch die „Nationalsozialische Volkswohlfahrt“ (NSV) durch die Gestapo Meldung von der Inhaftierung bekommen, um die Bedürftigkeit der Angehörigen der Inhaftierten zu überprüfen. Einbezogen werden sollte auch die Nazi-Frauenschaft.
Am 24. Juli 1937 setzte der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe den badischen Innenminister davon in Kenntnis, dass er „den Vorstand des Gerichtsgefängnisses Müllheim angewiesen (habe), künftig Schutzhaftgefangenen nur auf Grund schriftlicher Verfügung der die Schutzhaft anordnenden Behörde zur Vernehmung, Vorführung oder Überführung auszuantworten.“
Grund für diese Anweisung war die „Strafsache gegen Emma Kübler, wegen Verg. nach § 4 der VO v. 28.2.1933 (Verhalten des Staatspolizeianwärters Gerst).
Dieser Eintrag über Emma Kübler ist die letzte Eintragung personenbezogener Daten in diese Akte.
Emma Kübler, geboren am 13. Dezember 1885 in Basel (Schweiz), heiratete 1906 Gustav Kübler und führte mit ihm eine Metzgerei in Badenweiler.
Als Mitglied der Glaubensgemeinschaft der Ernsten Bibelforscher (heute Zeugen Jehovas) lehnte sie das Nazi-Regime ab. Sie verweigerte den Hitlergruß und äußerte offen Kritik in ihrem Geschäft. Deshalb wurde Emma Kübler, trotz ihrer Schweizer Staatsangehörigkeit, am 5. Dezember 1936 von der Gestapo verhaftet und von den Nazis bis 1945 in verschiedene Gefängnisse und Konzentrationslager eingekerkert und dadurch von den Nazis ermordet.
Und dann war Krieg: Am 1. September 1939 überfielen die Nazis Polen und entfesselten damit den 2. Weltkrieg.
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