Volkstrauertag ohne Militär
Für eine Kultur des Friedens
Für einen Volkstrauertag ohne Militär
In der "Badischen Zeitung" wird so berichtet: ►"Sauer reagierte der ehemalige General der Bundeswehr, Helmut Neubauer: "Ich hätte die nicht auf den Friedhof gelassen."
Eine Leserin entgegnet darauf mit John Lennon:Ob John Lennon nicht auch dachte, dass die Friedensräte mehr Anrecht auf Anwesenheit am Friedhof haben, als das Militär?
Imagine there's no countries
It isn't hard to do
Nothing to kill or die for
And no religion, too
Imagine all the people
Living life in peace
You, you may say I'm a dreamer
But I'm not the only one
I hope someday you will join us
And the world will be as one
Imagine no possessions
I wonder if you can
No need for greed or hunger
A brotherhood of man
Imagine all the people
Sharing all the world
You, you may say I'm a dreamer
But I'm not the only one
I hope someday you will join us
And the world will live as one
Wir sind bei der Leserin und Lennon.
Der Sonntag weiß das zu berichten:
Der Friedensrat Markgräflerland hat sich in einem Brief an die Bürgermeisterin der Stadt Müllheim mit der Forderung gewandt, die Gedenkfeier für den Volkstrauertag OHNE Militär zu begehen.
Sonntag, 16. November 2014 – 11.30 Uhr Volkstrauertag ohne Militär Den Opfern vergangener Kriege keine neuen Opfer hinzufügen! Ort: Alter Friedhof Müllheim |
Diese in der Öffentlichkeit ausgesprochene Forderung fand ihren Widerhall:
Auf die Ankündigung des Friedensrates antwortete das Bürgermeisteramt Müllheim so:
Sehr geehrter Herr Rodewald,
unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 29.10.2014 (Volkstrauertag in Müllheim) dürfen wir Sie auf den aktuellen Inhalt der F r i e d h o f s a t z u n g (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Müllheim vom 09.04.2014 hinweisen. Insbesondere weisen wir auf den § 3 der vorgenannten Satzung, welche diesem eMail angehängt ist, hin. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wortlaut Satzung:
§ 3
Verhalten auf dem Friedhof
1. Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die
Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. Das Friedhofspersonal wie auch
das Personal der Friedhofsverwaltung ist berechtigt, Personen, die seine Weisungen
nicht befolgen oder den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandeln, aus dem Friedhof
zu weisen.
2. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und
Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Stadt Müllheim und der für den Friedhof
zugelassenen Gewerbetreibenden;
b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen;
c) zu rauchen, zu lärmen und zu pfeifen sowie außerhalb von Bestattungsfeiern zu
singen, Musikinstrumente zu spielen oder Tonwiedergabegeräte für Dritte hörbar zu
betreiben;
d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu
beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten;
e) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde;
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern;
g) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten;
h) Druckschriften zu verteilen;
i) Plakate im Friedhof und an den Friedhofseinfriedungen anzubringen.
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und
der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.
3. Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Stadt Müllheim. Sie
sind spätestens 3 Werktage vorher anzumelden.
Mit freundlichen Grüssen
Birnböck
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Stadtverwaltung Müllheim
Haupt- und Ordnungsdezernat
- Fachbereich 13 –
Standesamt, Ordnung, Marktwesen
J e n s B i r n b ö c k
Bismarckstraße 3 - 79379 Müllheim
(: 07631 / 801-145
6 : 07631 / 801-179
+ : jbirnboeck(at)muellheim(dot)de
ü : www.muellheim.de
Und so antworteten wir:
Leserbrief von
Volker Glatt ( für den nicht informierten Leser: Volker Glatt war Brigadegeneral der Bundeswehr)
VOLKSTRAUERTAG
Das Recht, sich zu versammeln Leserzuschrift zur Ankündigung des "Friedensrat Markgräflerland" für eine Veranstaltung zum Volkstrauertag ohne Militär, erschienen in der BZ am 30. Oktober.
Abgesehen davon, dass die Stadt Müllheim Veranstalter ist und erfreulicherweise darauf nicht eingehen wird, und abgesehen davon, dass von substanziellen Beiträgen der Bundeswehrgegner zu den bisherigen Veranstaltungen nichts Nennenswertes zu erkennen war, würde es sich bei einer Umsetzung der Forderung um einen Verstoß gegen Artikel 8 (1) Grundgesetz handeln: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Wem die Berechtigung zur Teilnahme an einer öffentlichen Gedenkveranstaltung abgesprochen wird, dem wird gleichzeitig die Würde abgesprochen, die nach Artikel 1 Basis unseres Grundgesetzes ist. Ist das gewollt?
Ein Leserbrief ist nicht das Forum für ausführliche Abhandlungen zur Sicherheitspolitik, um die es beim Thema "Militär" immer geht. Aber vier Stichworte zu den Aktivitäten gegen die Deutsch-Französische Brigade seien genannt: 1. Politiker und nicht Soldaten sind für die Sicherheitspolitik verantwortlich. 2. Nationale deutsche Sicherheitspolitik ist durch diverse internationale Verflechtungen nur bedingt möglich. 3. Die Bedrohungen durch verschiedene Arten von Ideologien sind derart international, dass nationale Alleingänge zur Bekämpfung keine Aussicht auf Erfolg hätten. Der Beweis, dass ein mit Waffengewalt aggressiv vertretener, religiöser oder politischer Glaube durch rationale Argumentation ersetzt werden kann, steht noch aus. 4. Die Behauptung: "Gewalt nach außen geht Hand in Hand mit Gewalt nach innen", kann zwar nicht auf die Bundeswehr gemünzt sein, ist aber dennoch reine Polemik. Tatsächlich scheint Gewalt in Deutschland derzeit eher von innen auszugehen, wenn man an die Ereignisse in Köln oder die beträchtliche Zahl ausreisender Islamisten mit deutschem Pass denkt. Im Übrigen: Soldaten sind und bleiben Staatsbürger auch in Uniform. Volker Glatt, Müllheim
►http://www.badische-zeitung.de/muellheim/leserbriefe-x37ln75qx