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Gurs

Bericht von unserem Besuch in Gurs

►Gurs und Heute

 
Gerhard Teschner

Die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden

Diesen Beitrag haben wir hier entnommen: ►Gedenkstättenrundbrief 124 S. 23-32

22. Oktober 1940

Am 22. Oktober 1940, am letzten Tag des Laubhüttenfestes, wurden 6 500 Juden aus Baden und der Saarpfalz ohne vorherige Ankündigung in das unbesetzte Frankreich deportiert. Sie mussten ein Territorium verlassen, in dem Juden seit Jahrhunderten gelebt hatten, in einem Gebiet in Südwestdeutschland, wo es bis in das 19. Jahrhundert hinein auch auf dem Land blühende jüdische Gemeinden gegeben hatte. Wie im übrigen Deutschen Reich hatte der Bevölkerungsanteil der Juden in diesem Raum bei der Jahrhundertwende und ebenso zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch Hitler ein Prozent nicht überschritten. Wie überall war das jüdische Leben auch in Baden und der Pfalz seit 1933 stark eingeschränkt worden: durch das Gesetz zur Wiedereinführung des Berufsbeamtentums im April 1933 wurden die Beamten betroffen; einschneidende persönliche Bestimmungen enthielten die sogenannten Nürnberger Gesetze vom September 1935; Ärzte und andere Freie Berufe wurden durch die 4. und 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli und 27. September 1938 aus ihren Berufen gedrängt; einen Höhepunkt in der Verfolgung stellte die Reichspogromnacht vom 9. November 1938 dar, in der sich auch gerade SA-Gruppen aus Mannheim in der Stadt und der Umgebung hervortaten.

Auch aus Baden und der Pfalz hatten seit 1933 große Teile der jüdischen Bevölkerung das Deutsche Reich verlassen. Dabei waren wie überall die USA und Palästina die bevorzugten Auswanderungsziele; durch die unmittelbare Nähe zu dem betrachteten Gebiet kam Frankreich als wichtiges Zielland der jüdischen Emigration hinzu. So waren bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs mehr als die Hälfte der Juden ausgewandert. Die größte jüdische Gemeinde mit mehreren Tausend Mitgliedern befand sich in Mannheim. Auch Karlsruhe, Ludwigshafen, Heidelberg und Konstanz waren bedeutende Städte für das Judentum.

Soziologische Gegebenheiten wie späte Heirat, später Einstieg ins Erwerbsleben, ein hoher Anteil an Unverheirateten, geringe Kinderzahl der Verheirateten, beides auch Resultate der stärkeren Verstädterung der Juden, aber auch eine verhältnismäßig gute medizinische Versorgung, hatten bei der jüdischen Bevölkerung ein geringeres Wachstum und damit eine stärkere Überalterung als bei der allgemeinen deutschen Bevölkerung hervorgerufen – Erscheinungen, die erst in den Nachkriegsjahrzehnten auch für die allgemeine deutsche Bevölkerung wirksam wurden.

Hinzu kam die Tatsache, dass von der Emigration zwischen 1933 und 1940 vorwiegend jüngere Menschen zwischen 20 und 40 Jahren Gebrauch gemacht hatten, die hinreichend gute Aussichten für einen guten Neubeginn in den Zielländern sahen. Zurück blieben die Älteren, die sich ihrem Schicksal ergeben mussten oder auf ein Vorübergehen der Verfolgung durch das Nazi-Regime hofften. Zurück blieben ebenfalls Familien mit Kindern und viele Arme, die weder aus eigener Kraft noch mit der Hilfe wohlhabender Verwandter die Aussicht hatten, in einem Auswanderungsland ein neues Leben beginnen zu können.

Der Waffenstillstand mit Frankreich war am 22. Juni 1940 mit Wirkung für den 25. Juni abgeschlossen worden. Frankreich wurde in eine besetzte und eine unbesetzte Zone geteilt: die Demarkationslinie verlief etwa von Genf aus in West-Richtung und schwenkte vor der Atlantikküste nach Süden, da die gesamte Küste bis zur spanischen Grenze zur besetzten Zone gehörte. Die politischen Kontakte zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich geschahen über die in Wiesbaden eingesetzte Waffenstillstandskommission, bei der Frankreich durch eine von einem General geführte Delegation vertreten war. Das Verhältnis zwischen Siegern und Besiegten regelte das Waffenstillstandsabkommen mit einer Anzahl Paragraphen, von denen vor allem § 19 von Frankreich nur schwer akzeptiert wurde, sah er doch die Auslieferung aller in ihrem Machtbereich lebenden Deutschen an Deutschland vor; dies betraf eine große Zahl politischer Emigranten, die in den dreißiger Jahren In Frankreich Asyl gefunden hatten. Die französische Republik hörte faktisch am 10. Juli 1940 auf zu existieren. An diesem Tag votierte die gemeinsame Versammlung von Senat und Abgeordnetenkammer für Marschall Pétain als Präsidenten mit uneingeschränkter Macht.

In Baden, der Pfalz und dem Saarland suchten – gut vorbereitet – Polizeikräfte aller Art am Morgen des 22. Oktober 1940 die jüdischen Bewohner auf und erklärten ihnen, dass sie sich innerhalb von 2 Stunden abreisefertig zu machen hätten. Sie durften einen Geld-Höchstbetrag von 100 RM und Gepäck bis zum Gewicht von 50 kg pro Person mitnehmen. Entsprechend einem vorbereiteten Merkblatt wurde zur Mitnahme empfohlen bzw. angeordnet: »a) für jeden Juden ein Koffer oder Paket mit Ausrüstungsstücken; die zugelassene Gewichtsmenge beträgt für Erwachsene bis 50 kg, Kinder bis 30 kg, b) vollständige Bekleidung, c) für jeden Juden eine Wolldecke, d) Verpflegung für mehrere Tage, e) Ess- und Trinkgeschirre, f) für jede Person bis zu 100 RM Bargeld, g) Reisepässe, Kennkarten oder sonstige Ausweispapiere, die aber nicht einzupacken, sondern von jeder Person bei sich zu führen sind.« Sparbücher, Schmuck und Wertsachen durften nicht mitgenommen werden; es wurde auch bedacht, dass »Vieh und sonstige lebende Tiere dem Amtsvorsteher… Ortsbauernführer… gegen Quittung zu übergeben« seien; die Wohnung musste abgeschlossen, der Schlüssel von den verhaftenden Polizisten sichergestellt werden.

Die Juden wurden in den einzelnen Städten an Sammelplätzen zusammengeführt, in Heidelberg war dies der Marktplatz, in Karlsruhe und Mannheim der Bahnhof; in der Pfalz waren Ludwigshafen, Landau und Kaiserslautern die Sammelplätze. In Zügen mit französischen Personenwagen ging die Reise ins Ungewisse; denn die meisten der Festgenommenen stellten erst während der Fahrt fest, dass es über den Rhein in das Elsaß und nach Frankreich ging. Sieben Züge insgesamt kamen aus Baden, zwei weitere Züge aus der Saarpfalz. Sie wurden über Lothringen nach Süden geleitet. Insgesamt wurden etwa 6 500 Personen deportiert, 5 570 aus Baden, 825 aus der Pfalz und 145 aus dem Saarland. Lediglich in sogenannten Mischehen lebende Juden wurden von der Abschiebung ausgenommen, ebenso absolut transportunfähige Kranke – nicht jedoch gebrechliche Alte aus den jüdischen Altersheimen oder transportfähige Kranke.

Initiatoren der Abschiebungen waren die beiden Gauleiter, Robert Wagner in Baden und zugleich Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, und Josef Bürckel in der Saarpfalz und zugleich Chef der Zivilverwaltung in Lothringen, im ehemaligen Département Moselle. Beide hatten ihre Dienstsitze bereits nach Straßburg und Metz verlegt, obwohl im Waffenstillstandsabkommen mit Frankreich keinesfalls die Annexion dieser Gebietsteile festgelegt worden war. Im Laufe des Sommers hatten beide Gauleiter bereits Juden und national gesinnte Franzosen aus den von ihnen übernommenen Gebieten ausgewiesen und die Rückkehr von Juden und anderen unliebsamen Personen aus Frankreich verhindert. Diese »wilden« Ausweisungen sollten nach der Abschiebung der Juden aus Baden und der Saarpfalz auch als Beweis für eine »berechtigte« Ausweisung dieser Juden dienen – aber auch hier war mit Frankreich, im Gegensatz zu oft zu lesenden Behauptungen, nichts vereinbart.

Auf deutscher Seite war die Deportation der Badener und Saarpfälzer Juden bei aller Geheimhaltung gut vorbereitet worden. Bürckel und Wagner hatten sich – im Gegensatz zu einer früher erfolgten Ausweisungsaktion in Stettin – mit dem Reichssicherheitshauptamt und wahrscheinlich auch mit Hitler (den beide am 25. September getroffen hatten) abgestimmt. Beweis hierfür ist die Verfügung über das Vermögen der Juden, die Himmler unmittelbar nach deren Abtransport erließ, ferner die zum Teil sogar gedruckten Listen der Ausgewiesenen und vor allem die reibungslose logistische Durchführung der Deportation. Hauptverantwortlicher hierfür war kein Geringerer als Adolf Eichmann. Bereits in seiner Zeit als »Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich« in Wien hatte Bürckel bei der Auswanderung und der Deportation österreichischer Juden in der sogenannten Nisko-Aktion mit Eichmann eng zusammengearbeitet. Hinzu kam, dass Heydrich und Eichmann in der Baden-Saarpfalz-Aktion vielleicht einen »Probelauf« für die Madagaskar-Pläne sahen. Eichmann war es auch, der persönlich auf dem Bahnhof von Chalon-sur-Saône, der letzten größeren Station im besetzten Frankreich, die Übergabe der Deportationszüge nach Mâcon in das unbesetzte Frankreich überwachte. Entsprechend dem Vernehmungsprotokoll in Jerusalem hatte er die Transporte als »Wehrmachtstransporte« deklariert. Wörtlich heißt es: »Nach Passieren des letzten Zuges setzte ich mich schweißgebadet in meinen Wagen und fuhr schleunigst ab. Die Schwierigkeiten, die sich dann später auftaten, musste das Auswärtige Amt mit der französischen Regierung in Vichy klären«.

Und es gab sofort Schwierigkeiten, als die Franzosen in Mâcon und Lyon entdeckten, dass es sich bei den Transporten weder um den Nazis missliebige Franzosen aus dem Elsaß oder Lothringen noch um Wehrmachtsangehörige auf dem Weg in das besetzte Südwestfrankreich handelte, sondern um reichsdeutsche Juden. Einerseits musste nun ein Bestimmungsort für die 6 500 Deportierten gefunden werden, andererseits lief eine politische Protestwelle an. Vichy informierte die französische Delegation bei der Waffenstillstandskommission in Wiesbaden, wo ihr Leiter General Doyen am 27. Oktober schriftlich gegenüber dem deutschen Leiter General von Stülpnagel protestierte und Auskunft über den weiteren Weg und das Ziel der Ausgewiesenen verlangte. Da man weder bei der Waffenstillstandskommission noch im Auswärtigen Amt noch im Innenministerium, von dem theoretisch das RSHA abhing, über die »Bürckel-Aktion« informiert war, musste das RSHA um Auskunft gebeten werden. Diese erfolgte schriftlich an das Auswärtige Amt, Luther, mit der persönlichen Unterschrift Heydrichs am 29. 10. 1940. Es heißt hier zwar »Der Führer ordnete… an«, jedoch ist wohl davon auszugehen, dass es sich eher um die Billigung Hitlers einer Initiative der beiden Gauleiter handelt.

Bis in den Anfang des Monats Dezember hinein wurde die Abschiebung zwischen deutschen und französischen Stellen diskutiert, aber die Angelegenheit verlief schließlich im Sande, zumal die Deportation von 6 500 deutschen Juden nicht eine zentrale Rolle in den deutsch-französischen Beziehungen im Licht der Kollaboration spielte. Auch mit dem Treffen zwischen Hitler und Pétain am 24. Oktober 1940 in Montoire ist kein Zusammenhang herzustellen. Die Züge mit den abgeschobenen Juden wurden schließlich von den französischen Behörden nach Oloron-Sainte-Marie im Département Basses Pyrénées (heute Pyrénées Atlantiques) geleitet. Von hier brachten Militärlastwagen die Ausgewiesenen in das Internierungslager Gurs. Gurs war 1939 für spanische Bürgerkriegs-Internierte errichtet worden und hatte eine Kapazität von insgesamt etwa 18 000 Personen. Da es inzwischen stark geleert war, waren hier deutsche Internierte, vor allem Juden, eingewiesen worden.

Auf zwei Gesetze der Vichy-Regierung soll in diesem Kontext hingewiesen werden: das »Statut des Juifs« vom 3. Oktober 1940, das einerseits definierte, wer als Jude zu gelten hatte, und das andererseits die Juden von bestimmten Tätigkeiten und Berufen ausschloss oder ihre Zahl begrenzte. Das zweite war das Gesetz »sur les ressortissants étrangers de race juive«, also das Gesetz über Ausländer jüdischer Rasse, welches in seinem ersten Artikel vorsah, dass die Betroffenen auf Entscheidung des Präfekten des jeweiligen Departements in Sonderlagern interniert werden konnten. Angewendet auf die deportierten Badener und Saarpfälzer Juden gab es die Handhabe, diese im Lager Gurs hinter Stacheldraht zu internieren – ganz abgesehen von der Notwendigkeit, diese ohne Vorankündigung in das unbesetzte Frankreich abgeschobenen Menschen sehr schnell irgendwo unterbringen zu müssen.

Das Lager Gurs bestand aus sehr einfachen Baracken, die zu jeweils etwa 30 in Blocks zusammengefasst waren; auch die Blocks, eingeteilt in Männer- und Frauenblocks, waren untereinander durch Stacheldrahtverhaue abgetrennt. Der Grundtyp einer Baracke bot 60 Menschen Platz, wobei, auch infolge der Konstruktion der Baracke, für jeden Internierten ein Raum von 0,75 x 2,50 m zur Verfügung stand. Jede Baracke hatte außen eine Waschgelegenheit, und jeder Block an einem Ende eine Latrinen-Anlage. Bei der Ankunft im Lager, für viele unter strömendem Regen, wurden die Familien oder Ehepaare sofort getrennt: Männer in die Männerblocks, Frauen und kleine Kinder in die Frauenblocks. In den Baracken fanden die meisten Ankömmlinge keine Betten vor, mit ein wenig Glück Strohsäcke, sonst loses Stroh und eine dünne Decke. Der im Herbst in dieser Region häufige Regen hatte die Wege zwischen den Baracken in eine Schlammwüste verwandelt – nur die das ganze Lager durchziehende Hauptstraße war asphaltiert oder gepflastert. Das Lager war zunächst von Militäreinheiten, nach einigen Wochen von Wachleuten der Zivilverwaltung streng bewacht.

Eine der größten Notsituationen für die Angekommenen war die Unmöglichkeit, mit ihren Ehepartnern oder Familienmitgliedern Kontakt zu halten: für Hunderte von Menschen gab es täglich nur eine Handvoll Passierscheine von Block zu Block. Die Trennung von ihren Angehörigen, das kalte Klima im Pyrenäen-Vorraum zu dieser Jahreszeit, eine völlig unzureichende Hygiene, mangelnde ärztliche Betreuung und das Fehlen der für manche lebensnotwendigen Medikamente, führte sofort nach der Ankunft der Badener und Saarpfälzer zu zahlreichen Todesfällen. Schon bis zum 8. November starben 27 Männer und 25 Frauen, darunter 4 Personen bis 60 Jahre alt, 11 Personen von 60 bis 70, 26 Personen von 70 bis 80 und 11 über 80-jährige. Liest man Berichte der Internierten, so hatten sie den Eindruck, dass sich niemand im Lager um sie kümmerte. Das Studium der Lagerakten hingegen lässt erkennen, dass die Lagerverwaltung, die im Lager tätigen Ärzte und auch die Präfektur in Pau mit ihrem medizinischen Dienst von diesem Sterben alarmiert waren und auf Abhilfe sannen. Das Fehlen spezifischer Medikamente für Menschen dieses Alters in der Lagerapotheke war das eine Problem, die menschenunwürdige Unterbringung, die seelische Verfassung, Kälte und Schmutz, unzureichende und ungeeignete Nahrung weitere Gründe. Dr. Neter, Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Mannheim, der, obwohl mit einer Nichtjüdin verheiratet, mit auf den Transport gegangen war sah, dass viele Inhaftierte ohne nachweisliche Erkrankung starben und schreibt dazu: » Es fallen hier viele Früchte, die reif sind zum Abfallen, etwas früher ab durch den Sturm, der über das Schicksal der überalterten Gemeinschaft grausam fährt«.

Bereits zu Beginn habe ich darauf hingewiesen, daß die jüdische Bevölkerung im Deutschen Reich zu Beginn des Krieges eine überalterte Bevölkerung war. Dies spiegelt sich auch in der altersmäßigen Zusammensetzung der Deportierten wieder: 1 050 Personen waren 70 Jahre und älter. Weitere Todesfälle folgten, so dass bis zum 18. Januar 1941 insgesamt 564 Sterbefälle unter den Badenern und Saarpfälzern zu verzeichnen waren, an manchen Tagen bis zu 15 Sterbefälle. Als häufigste Todesursachen wurden dabei von den Ärzten »Sénilité«, also Altersschwäche, und Herzversagen, ab Ende November auch »Entérite«, also Magen-Darm-Krankheiten festgestellt. Alle Verstorbenen wurden auf dem Lagerfriedhof in Gurs beigesetzt.

Sehr schnell wurden sich Lagerleitung und Präfektur in Pau bewusst, dass das Lager Gurs für Menschen dieser Altersklasse absolut ungeeignet war, Abhilfe war jedoch in der Kürze der Zeit nicht möglich. Auch die Ernährungslage im Lager war äußerst prekär. Die Verpflegung wurde beim Eintreffen der Badener und Saarpfälzer Juden von der Intendantur der Armee zur Verfügung gestellt; hierbei wurden in erster Linie die in Frankreich rationierten Lebensmittel geliefert, was nach einer Aufstellung vom 26. Oktober 1940 folgende Tagesrationen ergab: 16 g Zucker, 16 g Salz , 3 g Kaffee, 13 g Fett, 60 g Fleisch, 80 g Trockengemüse, 350 g Brot, 500 g Kartoffeln, 220 g Karotten, 220 g Kohl.

Aus den Berichten der Internierten geht aber hervor, dass vor allem die Kartoffelration nicht ausgegeben wurde. Als Trockengemüse gab es Kichererbsen, die vielen Juden unbekannt waren – hingegen fehlte das Hauptnahrungsmittel der Deutschen, die Kartoffel, was bei der Lagerverwaltung aber nur zu mehr oder weniger spöttischen Bemerkungen führte. Diese Rationen, vor allem die Brotration, wurden im Lauf der Monate noch eingeschränkt; andererseits versuchte die Lagerverwaltung auf dem freien Markt Lebensmittel hinzuzukaufen, um die Verpflegung aufzubessern. Ausschlaggebend war die pro Internierten und Tag zur Verfügung stehende Geldsumme von 11,50 Franc (F); die angeführten Mengen kosteten etwa 4 bis 5 F – auch durch Zukäufe wurden die 11,50 F nie ausgeschöpft, und der Gestionnaire des Lagers war noch stolz darauf, dass er für den französischen Staat erhebliche Summen eingespart hatte. Die Zubereitung des Essens erfolgte blockweise in halboffenen Unterständen durch die Internierten selbst. Das anfängliche Fehlen von Essgeschirr und Besteck wirkte sich ebenfalls bedrückend für die Juden aus. Der Mangel an Lebensmitteln konnte durch die Internierten nur durch Zukäufe mit eigenem Geld in den Kantinen, durch Pakete, die sie von außen erhielten, und durch die bald beginnende Arbeit der Hilfsorganisationen (Quäker, Schweizer Kinderhilfe, Jüdische und kirchliche Organisationen) etwas ausgeglichen werden. Vor allem die Kinder konnten ab Dezember eine regelmäßige Zusatzverpflegung erhalten. Auch im Lager selbst konstituierte sich ein Comité Central d’Assistance (CCA), das z.B. eine »Steuer« von 5 Prozent auf eingehende Geldsendungen erhob, um damit den Bedürftigsten zu helfen. Hinweisen möchte ich zudem auf das Problem der Zubereitung koscheren Essens.

Der Kontakt mit der Außenwelt erfolgte auf schriftlichem Weg. Das Lager Gurs besaß eine Nebenstelle des örtlichen Postamts, die täglich mehrere Hundert Pakete und 5 000 bis 8 000 Briefsendungen verarbeitete, nach dem Postaufkommen die drittgrößte Menge des Départements nach Pau und Bayonne. Ausgehende Post musste offen abgegeben werden und durchlief die Zensurstelle, eingehende Post wurde stichprobenartig geöffnet. Auch Geldsendungen aus Frankreich konnten den Internierten zugeleitet werden. Post nach und von Deutschland war offiziell verboten, es gab aber wohl letztlich wenig Hindernisse, am ehesten aus den Evakuierungsgebieten Badens und der Saarpfalz.

Eine Anzahl der Deportierten hatte noch Auswanderungsvorhaben in der Schwebe; anfangs war das Verhalten der deutschen Behörden bei der Beschaffung von Pässen etc. uneinheitlich, und die erfolgreiche Bearbeitung hing sehr stark von den eingeschalteten Personen ab. Schon bald wurde die Auswanderung von deutscher Seite mehr oder weniger offen hintertrieben, da man die immer geringer werdenden Auswanderungsmöglichkeiten für die noch in Deutschland lebenden Juden ausschöpfen wollte.

Mit dem Näherrücken der »Endlösung« kam es dann zu einem förmlichen Auswanderungsverbot für die Juden in Frankreich. Immerhin gelang etwa 700 Personen aus dem Kreis der Deportierten die Auswanderung nach Übersee. Unter ihnen war auch eine Anzahl Kinder, die mit Sonderprogrammen das rettende Ausland erreichen konnten.

Angesichts der Misere im Lager Gurs wurde an geeignetere Unterbringungsmöglichkeiten für Familien und Alte gedacht. Anfang Januar 1941 konnten 16 Personen in das Psychiatrische Krankenhaus in Lannemezan überwiesen werden. Weitere Umsiedlungen wurden vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Präfektur in Pau geplant, und so konnte Mitte Februar eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Man kam dabei auf 2 430 Personen über 60 Jahre (1 140 Männer, 1 290 Frauen), 570 Kinder unter 18 Jahre mit 348 Müttern und 432 Vätern, insgesamt 1 350 Personen.

Für Familien aus diesem Personenkreis wurde für  das Lager Rivesaltes in der Nähe von Perpignan und für Alte und Gebrechliche die Lager Noé und Le Récébédou bei Toulouse geschaffen. Im März 1941 wurden so etwa 1 300 Menschen von Gurs in das »Centre de regroupement familial« Rivesaltes verlegt. Zumindest wurde hier das Zusammenleben der in Gurs getrennten Familien ermöglicht. Noé und Le Récébédou waren sogenannte Camps-hôpitaux. Sie waren allerdings weder Hospitäler noch Altenheime, bestanden aber aus festen Baracken. Etwa 320 Badener und Saarpfälzer kamen Ende Februar 1941 nach Noé. In das neue Lager Le Récébédou wurden im März 1941 weitere Hunderte von Badenern und Saarpfälzern verlegt. Dennoch blieben nach diesen Aktionen, zusätzlich zu den Menschen ohne Kinder und unter 60 Jahren, noch mindestens 1 000 Personen in Gurs, die die Umsiedlungs-Kriterien erfüllten.

Mit dem kommenden Sommer, der besser organisierten medizinischen Betreuung und Verpflegung, auch durch die geringere Beengtheit, wurde das Leben in Gurs erträglicher, und es stellte sich eine gewisse Routine ein. Die Deportierten richteten sich in ihrem neuen Leben ein und lebten in der Hoffnung, irgendwann nach dem Ende des Krieges wieder ein normales Leben führen zu können. Allerdings sollte diese Hoffnung sich nicht erfüllen, denn die »große Politik« kannte keine Ruhezeit. Im Juni 1941 begann Hitler den Krieg gegen die Sowjetunion, Im Dezember traten die USA in den Krieg ein – was die Auswanderung aus Europa weiter erschwerte, wenn nicht ganz verhinderte.

Die Juden-Erschießungen in den eroberten Gebieten der Sowjetunion in der zweiten Jahreshälfte 1941, Festnahmen und Geiselerschießungen, vorwiegend von Juden, nach Anschlägen auf die deutsche Armee in Frankreich waren zugleich Vorzeichen und Beginn dessen, was die Nationalsozialisten die »Endlösung der Judenfrage« nannten. Europa sollte nach dem Protokoll der Wannsee-Konferenz »vom Westen nach Osten« durchgekämmt werden, und so waren die in Frankreich lebenden Juden unter den ersten vorgesehenen Opfern des Vernichtungsprozesses. Infolge von Verhaftungsaktionen im Lauf des Jahres 1941 befanden sich etwa 8 400 Juden in verschiedenen Lagern im besetzten Gebiet. Der Judenreferent bei der deutschen Militärverwaltung, Theodor Dannecker, beeilte sich, mit Eichmann einen frühestmöglichen Termin für die Deportation dieser Juden, unter denen sich auch solche mit französischer Staatsbürgerschaft befanden, zu vereinbaren. Am 27. März 1942 verließ der erste Transport mit 1 112 Juden Drancy und Compiègne. Weitere fünf Transporte mit je etwa 1 000 Juden folgten im Juni und Juli.

Die deutsche Besatzungsmacht war für die Verhaftung weiterer Juden auch im besetzten Gebiet auf die Mitarbeit der französischen Behörden und der Polizei angewiesen. In diesem Zusammenhang stieß sie auf die ablehnende Haltung der Vichy-Regierung, was die Verhaftung und Deportation französischer Juden betraf, so dass zunächst die Verhaftung der nichtfranzösischen Juden im Großraum Paris und im gesamten besetzten Gebiet in die Wege geleitet wurde. Das Ziel war, über das ganze Jahr 1942 100 000 Juden von Frankreich aus zu deportieren. Der Beginn der systematischen Verhaftungen war die berüchtigte Razzia des Vélodrome d’Hiver am 16. und 17. Juli 1942 im Großraum Paris, bei der schließlich etwa 13 000 Juden, Männer, Frauen und Kinder, verhaftet wurden. Über mehrere Lager wurden in der Folge alle Verhafteten von Drancy aus nach Auschwitz transportiert. Weitere Verhaftungen im übrigen besetzten Gebiet folgten, wenn auch die Zahlen der Verhafteten bei weitem nicht den Erwartungen Danneckers und anderer SS-Verantwortlicher in Paris entsprachen.

Nun richtete sich der Blick auf die unbesetzte Zone, für die allerdings eine noch engere Mitwirkung der französischen Seite erforderlich wurde. Auch hier entsprachen die effektiven Ziffern nicht den Vorausschätzungen. Immerhin wusste man in Paris und Berlin, dass in den südfranzösischen Lagern Tausende von Juden (Dannecker hatte allein für das Lager Gurs 20 000 Deportierbare erwartet) lebten, die verhältnismäßig leicht festzunehmen waren. Eine Schlüsselrolle spielte hier der neu eingerichtete Posten des Chefs der nationalen Polizei, Bousquet, der sich zu einer weitreichenden Kollaboration mit der SS bereit fand. Im Gegenzug wurde ihm auch die Aufsicht über die Polizei im besetzten Teil Frankreichs zugestanden.

Gleichzeitig mit der Razzia im Großraum Paris wurden Verhaftung und Transport der ausländischen Juden im unbesetzten Gebiet vorbereitet. Zunächst machte Dannecker eine Besichtigungsreise durch die südfranzösischen Lager, wo er das »Judenmaterial« begutachtete und zu seiner Enttäuschung feststellen musste, dass die erhofften Zahlen illusorisch waren. Immerhin hatte er in den Auswandererlagern Les Milles und Marseille, in Rivesaltes und Gurs etwa 5 000 zu deportierende staatenlose Juden gefunden, von denen ein guter Teil aus der Deportation vom Oktober 1940 stammten. Minutiös wurde mit der französischen Polizei, den Präfekten der betroffenen Départements und der SNCF ein Transportplan aufgestellt, wonach in insgesamt 17 Transporten zwischen Anfang August und Oktober 1942 etwa 10 000 Juden in das Lager Drancy geschickt wurden, von wo aus sie dann umgehend nach Auschwitz und andere Vernichtungslager kamen. Dannecker hatte Gurs am 18. Juli 1942 besichtigt. Vom 20. Juli an breitete sich eine gewisse Unruhe im Lager aus: es wurden Listen erstellt, Beurlaubungen wurden annulliert, eine Ausgangssperre eingeführt.

Die Lagerleitung wurde vom Präfekten genauestens instruiert, wer für die Deportationen in Frage kam, was die zu Deportierenden mitnehmen durften, ferner, dass ihnen der Bestimmungsort, die besetzte Zone, zu verheimlichen sei. Auch der Transport vom Lager zum Bahnhof in Oloron-Sainte-Marie, dann die Bahnfahrt bis zur Übergabe in Chalon-sur-Saône wurden genau geplant. So wurden am 6. August die ersten 1 000 Juden aus Gurs, mit den Anfangsbuchstaben A bis M des Familiennnamens, unter der Begleitung der »Schwarzen Garden«, also der Nationalen Polizei, in Lastwagen nach Oloron gebracht und von dort mit der Bahn weitertransportiert. Der Transport erreichte die Demarkationslinie am Morgen des 7. August und langte am Nachmittag in Drancy an. Bereits am 10. August wurde der 17. Deportationstransport (nach der Zählung von Serge Klarsfeld) nach Auschwitz mit Juden aus Gurs zusammengestellt. Die Mehrzahl dieser 1 000 Personen waren Badener und Saarpfälzer. 766 von ihnen wurden sofort nach ihrer Ankunft in Auschwitz in die Gaskammern geleitet. Von den Selektierten überlebte einer.

Der zweite Transport von Gurs ging am 8. August ab, diesmal mit den Anfangsbuchstaben N bis Z. Er umfasste 620 Personen, zu denen 172 Personen aus Le Vernet und 330 aus Toulouse, d.h. Noé und Le Récébédou, kamen. Auch alle diese Menschen wurden innerhalb weniger Tage, nämlich am 12. August, von Drancy nach Auschwitz deportiert. Auch diese Deportierten stammten mehrheitlich aus Baden und der Saarpfalz. 11 Personen dieses Transports (Klarsfeld Nr. 18) haben den Krieg überlebt. Ein weiterer kleiner Transport mit 60 Personen aus Gurs folgte am 24. August, ein größerer mit 502 Personen am 1. September. Dieser Transport war einer der härtesten. Seine Menschen bildeten mehrheitlich den Transport Nr. 28 nach Auschwitz (ab Drancy am 4. 9.). Es waren etwa 100 Badener und Saarpfälzer in ihm.

Nachdem die Lager weitgehend von ihren jüdischen Bewohnern geleert worden waren, begann die allgemeine Suche und Verhaftung ausländischer Juden in der besetzten Zone. Gurs spielte dabei die Rolle des Sammellagers, in dem die Verhafteten zusammengefasst wurden, bevor sie nach Drancy und von dort nach Auschwitz transportiert wurden. Dennoch gelang es einer Anzahl jüdischer deportierter Badener und Saarpfälzer unerkannt in kleineren Orten – teils mit Wissen der örtlichen Gendarmerie – in Lagern und Heimen, Kindern in Familien und Heimen der Hilfsorganisationen, nicht verhaftet zu werden und die Befreiung Frankreichs und damit ihre persönliche Befreiung zu erleben.

Die folgende Auflistung gibt in groben Zügen das Schicksal der 6 504 Deportierten des 22. Oktober 1940 wieder:

990 Personen sind in Gurs verstorben

590 Personen sind in anderen Lagern verstorben

720 Personen gelang die Auswanderung nach Übersee

1 110 Personen haben in Frankreich oder Spanien oder der Schweiz überlebt

2 800 Personen wurden nach Auschwitz oder andere Vernichtungslager deportiert

320 Personen haben ein unbekanntes Schicksal.

Es ist weder für die Verstorbenen noch für die nach dem Osten Deportierten ein Trost, dass 720 plus 1 110 Personen die Deportation und ihre Folgen überlebt haben. Dennoch ist festzuhalten, dass dieser Prozentsatz von 28 % ungefähr doppelt so hoch ist, wie der der 1940 im Deutschen Reich lebenden Juden, die ab 1941 unmittelbar in die Vernichtungslager geschickt wurden. Der Überlebenswille der Betroffenen, die vielfältige Hilfe der internationalen Organisationen und die – nicht immer sehr ausgeprägte – Aufnahmebereitschaft der Auswanderungs- und Fluchtländer, nicht zuletzt auch die menschlichen Hilfe eines Teils der französischen Bevölkerung, haben dies möglich gemacht.

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