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Kriege kosten - wer zahlt den Preis?

Unter der Überschrift "Wir zahlen nicht für Eure Kriege" rufen Friedensbewegte aus Deutschland - darunter auch wir vom Friedensrat Markgräflerland - zu einer Demonstration am 2. Juli in Berlin auf. Der Protest richtet sich gegen die von der  SPD/GRÜNEN/FDP Regierung durchgesetzte weitere Militarisierung Deutschlands, die den arbeitenden Menschen zusätzlich zu den schon bestehenden Militärkosten weitere 100 Mrd € aufbürdet.

So verständlich der Slogan "Wir zahlen nicht für Eure Kriege" ist, er ist nicht wahr.
Der Slogan müsste lauten: Wir wollen nicht für eure Kriege zahlen.
Oder, noch genauer: Leute, wenn ihr nicht für die Kriege der Oberen zahlen wollt, dann kriegt den Arsch hoch und wehrt euch!
Denn sonst:
Werden wir - die arbeitenden Menschen - für die Kriege der Oberen zahlen.

Ein Beispiel:

Die Gaspreise

Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 die Novelle des          ► Energiesicherungsgesetzes 1975 (EnSiG) beschlossen. Das Gesetz regelt weitreichende Instrumente für ein Eingreifen in den Energiemarkt im Krisenfall, wenn eine Gasmangellage vorliegt - und hat weitreichende Folgen für den Endverbraucher: die arbeitenden Menschen.

(der Gesetztentwurf wurde mit ► Änderungen von den Fraktionen der SPD, GRÜNEN, FDP und der LINKEN gegen die Stimmen der Afd und bei Enthaltung der CDU/CSU beschlossen

So teuer war das Erdgas in Deutschland im April 2022: 245,8% höher als im Vorjahr

► So die beschlossene Änderung

Wegen der angespannten Lage auf den Gasmärkten hat die Bundesregierung heute - am 23. Juni 2022 - die zweite Eskalationsstufe im Notfallplan Gas ausgerufen.
Mit dem Ausrufen der 3. Stufe drohen unmittelbar erhebliche Preissteigerungen. Im Energiesicherungsgesetz wurde eine Preisanpassungsklausel eingefügt. Sie erlaubt es Versorgern, hohe Einkaufspreise für Erdgas auch bei langfristigen Verträgen direkt, sofort und auch in Form sprunghafter Erhöhungen an ihre Kunden weiterzureichen. So hätten "alle hiervon betroffenen Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen", heißt es im Gesetz.

Zwar kann der Kunde alle zwei Monate eine Prüfung der erhöhten Preise und ggf. eine Preisanpassung auf das angemessene Niveau verlangen. Wird diese nicht gewährt, wird dem Kunden jedoch erneut lediglich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das ist hoch problematisch. Denn in einer Gasmangellage (bei jetzt schon bestehender Energiepreiskrise) kann dies kaum einen adäquaten Ausweg bieten. Letztlich wird hierdurch das Insolvenzrisiko schlicht von den Versorgern auf die Energieverbraucher verschoben.

Von Verbraucherzentralen werden zusätzliche Kosten von 2000 bis 3000 € für den einzelnen Haushalt erwartet.

Also Leute: wenn wir nicht für die Kriege der Oberen zahlen wollen, dann: Arsch huh, Zäng ussenander!

 

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