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Die Menschlichkeit und der Mut der Lydia Weis

Sowjetische Kriegsgefangene in Müllheim: Die Menschlichkeit und der Mut der Lydia Weis

Am 8. September 1942 kam es vor der Dienststrafkammer in Karlsruhe zu einem Dienststrafverfahren gegen die Berufsschullehrerin Lydia Weis aus Müllheim.

Die Dienststrafkammer Karlsruhe war während der Zeit des Nazionalsozialismus eine Sonderkammer am Landgericht Karlsruhe, die über Dienstvergehen von Beamten, Richtern, Notaren und Rechtsanwälten urteilte. Im Jahr 1942 wurden dort – im Zeichen des „totalen Krieges“ und der verschärften NS-Gesinnungskontrolle – disziplinarische Urteile gefällt, um Beamte im Sinne der nazionalsozialistischen Ideologie zu disziplinieren oder aus dem Staatsdienst zu entfernen

Lydia Weis, wurde am 18. Oktober 1893 in Mühlhausen i.E. (dem heutigen Mulhouse/Frankreich) als Tochter von Otto Weis und seiner Ehefrau Olga geboren  1916 legte sie die erste und 1917 die zweite höhere Lehrerinnenprüfung ab. Ab Mai 1926 war sie an der landwirtschaftlichen Berufsschule  in Müllheim tätig. Ihre Leistungen in der Schule wurden als gut bezeichnet, heisst es Protokoll des Strafverfahrens gegen Lydia Weis.

Es waren keine fachlichen Mängel, die zum Verfahren gegen Lydia Weis führten.  Obwohl am 30. August auf „den Führer“ vereidigt, erschien am 6. Oktober 1941 Lydia Weis beim Landrat in Müllheim und brachte „Beschwerden über die Mißhandlungen russischer Kriegsgefangener vor.“ Der Vertreter des Landrats, Regierungsrat Dr. Zwerenz, nahm über die Unterredung ein Protokoll auf.

„Sie habe sich, so heißt es in dem Protokoll, entschlossen, das Gefangenenlager am Güterbahnhof in Müllheim zu besichtigen, und habe dabei festgestellt, dass ein gewisser Herr Konrad in Müllheim mit seinem Krückenstock mehrmals ohne besondere Veranlassung auf verschiedene Gefangene losgeschlagen habe, ohne zu sehen, wo es hingeht. Konrad sei dabei innerhalb der Umzäunung beim Essenfassen gestanden. Ob er mit irgend einer Aufsicht über die Kriegsgefangenen betraut gewesen sei, könne sie nicht angeben. Nach einiger Zeit sprach sie nochmals beim Landrat vor. Regierungsrat Dr. Zwerenz erklärte ihr, dass er in der Angelegenheit nichts unternehmen könne, und stellte ihr anheim, sich an das Kriegsgefangenenlager - Stalag in Villingen zu wenden. Daraufhin schrieb die Beschuldigte an das Kriegsgefangenenlager in Villingen einen Brief ohne Zeitangabe folgenden Inhalts: "In Müllheim ist ein Gefangenenlager mit meist blutjungen Menschen russischer Nationalität, deren Belange mich aus besonderen Anlässen beschäftigt. Es ist bei ihnen nun eine Krankheit ausgebrochen, die ein Freiburger Professor auf Unterernährung zurückführen soll. Darf ich Sie nun sehr herzlich bitten mir gestatten zu wollen, diesen hilflosen Geschöpfen etwas frisches Gemüse aus meinem Hausgarten bringen zu dürfen. Ich weiß nicht, ob die Kranken in einem besonderen Lager bereits untergebracht sind, aber ich hätte in keinem Falle Angst, ihnen meine persönliche Pflege angedeihen zu lassen. Sie sind ja selbst nur das traurige Opfer eines Systems."

In der Verhandlung bekannte sich Lydia Weis zu ihrem Tun und betonte, dass sie „von Nachbarn, Leuten in der Stadt und selbst von der Jugend auf die Behandlung der russischen Gefangenen aufmerksam gemacht worden sei. ...  Es seien von vielen Seiten Gerüchte an sie herangetragen worden, dass die russischen Kriegsgefangenen im Lager am Bahnhof Müllheim misshandelt würden, sie würden z.B. wenn sie Zigarrenstummel aufheben, in den Nacken geschlagen, sie hätten zu wenig zu essen, seien unterernährt und würden Gras und Regenwürmer essen.“

Die Dienststrafkammer warf Lydia Weis nicht nur vor, dass sie sich um Sachen gekümmert habe, die sie nichts angingen. Dabei sei in dem Bestreben, „ angebliche Mißstände abzustellen, zu weit gegangen, wenn sie sich in der heutigen schwersten Zeit des Deutschen Volkes um Angehörige unseres schlimmsten Feindes, um sowjetische Kriegsgefangene gesorgt, sich bereit erklärt hat, diesen materiell zu helfen und sogar ihre persönliche Pflege angeboten hat. Lydia Weis wurde auch vorgehalten, dass sie „ Härte gegenüber  sich selbst und den Feinden als kriegsnotwendige Einstellung des deutschen Volkes zu vertreten und in diesem Sinne ein Beispiel zu geben habe. „Durch die unangebrachte Sorge um sowjetrussisce Kriegsgefangene hat sie diese Pflichen verletzt, sie mußte deshalb wegen Dienstvergehens bestraft werden.“

Ihr zugute gehalten wurde, dass“sie sich nicht (hat) in die Verhältnisse eines behördlich  geleiteten Kriegsgefangenenlagers einmischen wollen, bei den Gefangenen in Müllheim handelt es sich vielmehr um einen Trupp sojetischer Kriegsgefangener, die dem Baunternehmer Hehl in Müllheim unter Bewachung weniger Mannschaften zur Verfügung gestellt waren  ... .“

Und gegen sie wurde „die Unterbringung in einem Konzentratíonslager auf die Dauer von 3 Monaten angeordnet und vollzogen.“

Denn die Gestapo war von dem Eintreten Lydia Weis für die sowjetischen Kriegsgefangenen in Kenntnis gesetzt worden. Am 20. Oktober 1941 wurde Lydia Weis verhaftet und wurde bis zum 10. Februar 1942 im Gerichtsgefängnis Lörrach  unter dauernden Androhungen eines ungewissen Schicksals  von den Nazis in „Schutzhaft“ gehalten.Im Gefangenbuch des Gerichtsgefängnisses Lörrach von 1941 ist ihre Inhaftnahme unter der Nummer 492 verzeichnet. Und unter der Nummer 681 im gleichen Buch ist Inhaftierung ihres Vaters ►Otto Weis festgehalten, der von den Nazis am 21.1.1942 wegen angeblicher „Wehrkraftzersetzung“ in Müllheim verhaftet worden war.

So musste Lydia Weis die letzten Tage ihrer Haft gemeinsam mit ihrem Vater Otto Weis, unter dem Dach des Gefängnisses Lörrach verbringen.

Otto Weis wurde vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängisstrafe von 8 Monaten verurteilt. Dafür wurde er Gefängnis Mannheim bis zum 15. August 1942 in Haft gehalten, auf Grund seiner körperlichen Gebrechen „gnadenweise“ entlassen und verstarb am 23.11.1942 an den Folgen seiner Inhaftierung.

Lydia Weis überlebte das nazionalsozialistische Regime.

Zwar waren sie und ihr Vater als Gegner der Nazionalsozialisten stadtbekannt „und deshalb in dauernder Gefahr“ gewesen, wie es in einer Bescheinigung hiess. Lydia Weis Antrag auf „Entschädigung für die Freiheitsentziehungen, die die Antragsstellerin und ihr verstorbener Vater erlitten haben“ wurde am 10.August 1951 aber zunächst abgelehnt, da sie  Mitglied in der NS-Frauenschaft gewesen sei. Dagegen klagte Lydia Weis. Sie erklärte am 15.September 1951:  „Abgesehen von den finanziellen Nachteilen, die mir durch die Ablehnung erwachsen, empfinde ich sie als schwere Kränkung. Niemand mehr wie wir, standen in Müllheim so strark unter politischer Beobachtung. Sowohl Vater, als auch Mutter u. ich wurden mehr als alle anderen durch Vorladungen vor die Gestapo oder Kreisleitung behelligt. Niemand in Müllheim war öffentlich so gebrandmarkt wie wir. Es war in der gefährlichsten Zeit für Vater, als ich mich entschloß in die Frauenschaft einzutreten. Ein Arbeiten im antinationalsozialistischen Sinne war bereits nur noch im Geheimen möglich. ... Ich hielt es nie für nötig, mich „entlasten“ zu lassen. Ich habe die 5% Kürzung meiner Pension auf mich genommen in dem Vertrauen, daß sich mein Fall von selbst klären muß, da ja jedermann es bei mir versuchte, ein Entlastungszeugnis zu erbitten.“  (StAF166/3-4448)

Ihr Rechtsanwalt erklärte:

„ Die Klägerin hat dem nationalsozialitischen System niemals Vorschube geleistet, auch nicht als Mitglied der NS.Frauenschaft Müllheim. Die Klägerin ist nicht als Einzelmitglied der NS.Frauenschaft beigetreten. Die Lehrerschaft in Müllheim trat auf Befehl des Ministerialrats Dr. Gärtner in Karlsruhe geschlossen ein. .... Befohlen nahm die Klägerin an einem Weiterbildungskursus der Berufschulseminars in Karlsruhe teil..... Die Klägerin weigerte sich, das Horst-Wessel-Lied mitzusingen und die Hand zu erheben. Darauf wurde sie angezeigt. Regierungsrat Walter Karlsruhe stellte sie zur Rede. Die Klägerin erklärte, sie könne einfach nicht mitmachen, woauf sie an die  Schulleiterin Frau Horn weitergegeben wurde, die ihrerseits auf die gleichen Vorstellungen der Klägerin hin erklärte, sie werde es mit der Zeit schon noch lernen und begreifen, dass Hitler der wiedergekehrte Christus sei.“

Der  Klage von Lydia Weis auf Entschädigung wurde am 10.September 1953 stattgegeben. Ihr und ihrer Schwester Johanna Kühnle, die inzwischen in Madison, Ohio,USA wohnte, wurde eine Entschädigung von insgesamt 1783,35 DM zugesprochen.

Davon entfielen 560 DM als Haftentschädigung für Lydia Weis, 1050 DM als Entschädigung für die Haftzeit von Otto Weis, 173,75DM als Ersatz für Schäden an seinem Eigentum und Vermögen. Allerdings vergingen noch einmal drei Jahre, bis die Haftentschädigung für Otto weis ausbezahlt wurde. Und es wurden nicht 1050 DM ausbezahlt, sondern letztendlich nach so langer Zeit der Auseinandersezung mit dem Amt für Wiedergutmachung ein Vergleich über die Zahlung von  900 DM.geschlossen.

Wie gestaltete sich das weitere Leben von Lydia Weis?

Wir wissen nicht vieles darüber. Ausser: Lydia Weis beteilgte sich vom 30.6. bis zum 12.7.1947 an einem Einsatz des Internationalen Freiwilligen Dienstes für den Frieden               ( I.F.D.F.) Gruppe Baden, Dr.Gertrud Luckner, Freiburg i.Br. zur  Trümmerräumung in der vom Krieg weitgehend zerstörten Kinderklinik und Errichtung vom Keller- und Erdgeschoß des "Noggenrath-Hauses" der Kinderklinik der Universitätsklinik Freiburg.

Um mehr über sie zu erfahren haben  wir uns an das Service Civil International (SCI) Archiv in der Schweiz gewandt und an die deutsche Sektion des SCI in Bonn. Und, möglicherweise haben wir die Adresse einer Urenkelin von Otto Weis gefunden. Wir haben ihr geschrieben und warten auf eine Antwort.

Für die Menschlichkeit und den Mut von Lydia Weis bedanken wir uns.

 

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