Alfred Schmidt aus Neuenburg am Rhein: Gärtner – Kommunist - Antifaschist
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Wir dokumentieren das Leben und Wirken von Alfred Schmidt (1901–1937), einem Gärtner aus Neuenburg am Rhein und Mitglied der KPD. Aufgrund seiner politischen Überzeugung und seiner Opposition zum Nazionalsozialismus wurde er mehrfach inhaftiert, unter anderem in Müllheim, Freiburg, Karlsruhe, Ulm und Schwäbisch Hall. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte ihn im Mai 1935 wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Nach seiner Entlassung im Mai 1937 kämpfte Schmidt als Freiwilliger in der Internationalen Brigade im Spanischen Bürgerkrieg gegen die Franco-Regierung. Er wurde Ende September 1937 bei der Erstürmung der Stadt Quinto von den Faschisten getötet. Der Text enthält persönliche Briefe aus seiner Haftzeit sowie Informationen aus Wiedergutmachungsakten und Bestätigungen von Mitstreitern. Alfred Schmidt hat sein Eintreten gegen den den Faschismus, für Menschlichkeit und Frieden, mit seinem Leben bezahlt. Ein höherer Preis ist nicht denkbar. |
Alfred Schmidt aus Neuenburg, Gärtner – Kommunist - Antifaschist - Spanienkämpfer
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Alfred Schmidt wurde am 22. März 1901 in Neuenburg am Rhein geboren, erlernte den Beruf eines Gärtners und machte sich als solcher selbstständig. 1927 kam sein (unehelicher) Sohn Kurt Behle zur Welt. Alfred Schmidt war aber nicht nur Gärtner, sondern auch Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und also entschiedener Gegner der Nazis. Deshalb gehörte Alfred Schmidt mit zu den ersten Menschen im Markgräflerland, die von den Nazis verhaftet und eingesperrt wurden. Vom 20. Juni 1933 bis zum 20. August 1933 wurde Alfred Schmidt von den Nazis im Amtsgefängnis Müllheim in "Schutzhaft" gehalten; ein zweites Mal vom 26.April 1934 bis zum 28.Juli 1934. Vom 5. November 1934 bis zum 11. April 1935 saß Alfred Schmidt im Freiburger Gerichtsgefängnis in Untersuchungshaft; vom 11. April 1935 bis zum 11.Juli 1936 war er erst in Karlsruhe, dann in Ulm inhaftiert; anschliessend war er vom 11. Juli 1936 bis zum 23. Mai 1937 in der Landesstrafanstalt Schwäbisch Hall eingesperrt. In einer Anfrage des Wiedergutmachungsamtes vom 9. Mai 1951 heisst es: „Gegen den Gärtner Alfred Schmidt, zuletzt wohnhaft in Neuenburg, hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe durch Urteil vom 23.5.1935 - AZ.Ojs 98/34 – wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Untenehmens eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren 6 Monaten ausgesprochen." Dabei stand das Kürzel „Ojs“ in der Nazi-Justiz für Strafsachen, die vor den Oberlandesgerichten als „Staatsschutzverfahren“ (oft wegen „Hochverrat“, „Landesverrat“ oder Verstößen gegen das „Heimtückegesetz") verhandelt wurden. Das „js“ verweist auf eine Sache der Staatsanwaltschaft, das „O“ auf das Oberlandesgericht als Sonder- bzw. Staatsschutzsenat. Die Ziffern bedeuten das 98. eingetragene Verfahren aus dem Jahr 1934. Zu dieser Zeit wurden unter dem Nazi-Regime massenhaft Verfahren gegen politische Gegner – insbesondere Mitglieder der verbotenen KPD, der SPD oder gegen regimekritische Bürger und Geistliche – in Baden durchgeführt. Häufige Tatvorwürfe waren die „Vorbereitung zum Hochverrat“ (etwa durch das Verteilen von Flugblättern) oder staatsfeindliche Äußerungen. Aus der Zeit seiner Inhaftierung sind in der Akte zwei Briefe von Alfred Schmidt an seine Angehörigen zu finden. Der erste ist aus dem Jahr 1935, darin berichtete er über einen merkwürdigen Traum: „Ich hatte letzthin einen Traum, über den ich Euch in seiner sonderbaren Art wegen berichten muß. Mir hat geträumt: der jüngste Tag wäre angebrochen. Der Tag des lieben Gottes und des Teufels, beide ... hatten gewaltige Arbeiten zu verrichten, auf einmal mußte der lb.Gott und auch der Teufel eine sie ins Tiefste erschütternde Feststellung machen: Der größte Teil der Auferstandenen wollte weder des Gottes noch des Teufels sein. Die Eigensinnigen sammelten sich in einem Abschnitt des Weltenraumes, den sie vollkommen beherrschten. Die Eigensinnigen hatten die größten Erfindungen verwirklicht. Mit diesen Erfindungen sie die Elemente beherrschten. Der liebe Gott beschloß einen Angriff auf die Eigensinnigen, als Anführer bestimmte er den hl. Michael. Der Angriff wurde von den Eigensinnigen mit Erfolg zurückgewiesen. Der liebe Gott war nicht wenig erstaunt über die Eigensinnigen, ja bekam eine förmliche Wut und faßte den Beschlus, sich mit dem Teufel zu verbünden, um gegen die Eigensinnigen vorzugehen. Bei dieser Verbindung wurde beschlossen, (da sie sich nicht einigen konnten, zu welchen Teilen die im Falle eines Sieges gemachte Beute aufgeteilt werden soll) sie in die Müllgrube zu werfen. Das Ganze habe ich dann nicht mehr ausgeträumt, ich bin dann aufgewacht. Was man doch für eigenartige Träume haben kann. ... Ich freue mich auf den Brief von Euch u. Kurt. Bitte besucht mich einmal.“ Am 28. Februar 1937 schrieb Alfred Schmidt aus dem Landesgefängnis Hall an seine Eltern, seinem Bruder und seinem Sohn: „Meine lieben Eltern, Carl und Kurt, Eure Briefe habe ich mit großem Dank und Freude erhalten. ... . Meine Lieben, ich freue mich so sehr auf die viele Arbeit, die beí Euch auf mich wartet.Ich weiß gar nicht, was ich Euch schreiben soll, es ist im Gefängnis doch immer das Gleiche. ... . Ich fühle mich gesund u. das ist das Beste, was ich von mir schreiben kann, wenn es nur bei Euch auch so ist. Ich freue mich ganz besonders auf die Gartenarbeit. Ich weiß Euch gar nichts zu berichten, es kommt mir auch alles so albern vor, was ich Euch schreiben will. Am Besten wäre es wir könnten uns einmal so recht aussprechen. Man hat doch immer das Gefühl der Überwachung wenn man auch nichts Unrechtes schreiben will, so ist das Bewußtsein doch hinderlich. ... . Ihr könnt Euch denken, daß ich in Gedanken viel bei Euch bin; im Übrigen arbeite ich immer feste darauf los, denn so vergeht die Zeit am schnellsten. Bleibt gesund! Ich grüße Euch . Alfred“ Seine Mutter, Marie Schmidt, schrieb zu den Inhaftierungen ihres Sohnes in einem Wiedergutmachungsantrag vom 14. November 1957: „ Mein verstorbener Sohn Alfred war längere Zeit vor der Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 Mitglied der KPD. Wegen seiner Gegenerschaft zum Nationalsozialismus wurde er am 20. Juni 1933 in Schutzhaft genommen bis zum 20.Aug.1933. Aus gleichen Gründen wurde er vom 26. April 1934 bis zum 20.7.1934 erneut in Schutzhaft gehalten. Schließlich wurde er am 23.5.1935 durch den 2. Strafsenat des OLG Karlsruhe zu 2 Jahren u. 6. Monaten Gefgs. verurteilt, abzüglich 6 Mon. U-Haft. In diesem Zusammenhang befand er sich in der Zeit vom 5. Nov.1934 bis zum 23.5.1937 in U.- und Strafhaft.“ Diese Strafe wurde von den Nazis gegen Alfred Schmidt wegen „ der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens" verhängt. Im Nazionalsozialismus wurde der Begriff Hochverrat massiv ausgeweitet, um jeden politischen Widerstand gegen das Regime zu kriminalisieren. Ab Februar 1933 galt bereits die Bildung oppositioneller Gruppen oder die Planung von Aktionen gegen die Staatsführung als Hochverrat. Die Anklage endete meist mit drakonischen Haftstrafen oder der Todesstrafe. Wie sich das Leben Alfred Schmidts nach seiner Haftentlassung im Mai 1937 gestaltete, ergibt sich aus den Unterlagen in der Wiedergutmachungsakte seiner Mutter. Die „Betreungsstelle für Opfer des Nationalsozialismus" stellte am vom 5. Oktober 1950 in einer Stellungsnahme gegenüber dem Amt für Wiedergutmachung fest: „Der Sohn Alfred Schmidt war aktiv in der kommunistischen Partei tätig und wurde wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Gefängnisstrafe von 2. Jahren und 6 Monaten verurteilt. ... . Nach Verbüssung der Strafe verschwand er plötzlich aus Neuenburg, bis seine Mutter erfahren musste, dass er in Spanien gegen die Franko-Regierung kämpfte. (Er ist) dann Ende 1937 bei der Erstürmung der Stadt Quinto gefallen. Diese Bestätigung ist die einzige Unterlage über den Tod des Alfred Schmidt. Der Aussteller dieser Bestätigung, Fritz Milotzki, wurde durch uns betreut, ist jedoch von Müllheim verzogen und befindet sich angeblich in der Ostzone. Die Unterschrift des Milotzki ist uns bekannt, es ist uns auch weiterhin bekannt, dass Milotzki als Offizier in den Reihen der Rot-Spanier gekämpft hat, sodass uns die Todesbestätigung glaubhaft erscheint. Alfred Schmidt war ledig, hinterliess jedoch einen unehelichen Sohn, der von der Mutter (Alfred Schmidts??) erzogen wurde. Die geschilderten Verhältnisse sind in ganz Neuenburg bekannt.“ Schon am 14. Mai 1946 hatte Fritz Milotzki aus Müllheim an die Betreungsstelle für Opfer des Nationalsozialismus geschrieben: „Ich bestätige hiermit, daß Alfred Schmidt aus Neuenburg Ende September 1937 als Mitglied der Internationalen Brigade bei der Erstürmung der Stadt „Quinto" in Spanien gefallen ist. Zweifel sind ausgeschlossen, da ich als Oberleutnant u. Kompanieführer die Kompagnie führte, in welcher Alfred Schmidt sich befand.Alfred Schmidt kannte ich längere Jahre, traf ihn in Spanien wieder und nahm ihn als Freiwilligen in meine mir anvertraute Kompagnie. Alfred Schmidt war immer aktiver Kämpfer gegen Nationalsozialismus u. Reaktion." Alfred Schmidt ist verzeichnet im ►SIDBRINT , dem Digitalen Informationssystem über die Internationalen Brigaden der Universität Barcelona. Die Internationalen Brigaden, kurz Interbrigaden, auf Spanisch las Brigadas Internacionales, waren militärische Freiwilligenverbände, die im Spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der Spanischen Republik mit ihrer gewählten Regierung gegen den von Franco angeführten faschistischen Staatsstreich, der auch von den Nazis unterstützt wurde, kämpften. An der Schlacht um Quinto 1937während des Spanischen Bürgerkriegs als Teil der republikanischen Saragossa-Offensive nahm auch Alfred Schmidt teil und wurde am 1. September 1937 von den Faschisten getötet. Alfred Schmidt hat sein Eintreten gegen den den Faschismus, für Menschlichkeit und Frieden, mit seinem Leben bezahlt. Ein höherer Preis ist nicht denkbar. Ihm wollen wir mit dieser Seite ein Denk-Mal setzen. Nie wieder Faschismus ist - JETZT! |