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Geboren wurde Adolf Tritschler am 27. Januar 1897. Von Beruf war er Elektromonteur. Von 1911 bis 1920 gehörte er der SPD an, von 1920 bis zum Verbot der KPD durch die Nazis war er Mitglied der KPD. Da er sich auch weiterhin für die KPD betätigte, wurde er vom 11.3.1933 bis zum 21.12.1933 von den Nazis in „Schutzhaft“ genommen.
Im März 1951 erklärte der Gewerkschaftssekretär Kurt Hilbig aus Freiburg:
„Ich lernte Tritschler im Jahre 1927 kennen. Wir waren beide Mitglieder der KPD und des Roten Frontkämpferbundes. Wir waren bei in letzterer Organisation Funktionäre.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden wir beide am 4. März 1933 in Schutzhaft genommen und ins KZ Ankenbuk bei Donaueschingen bezw. Heuberg transportiert. Zuvor war Tritschler noch in der „Roten Hilfe“ als Funktionär tätig. Die „Rote Hilfe“ ist eine Organisation zur Unterstützung politisch Verfolgter und Gefangener und deren Angehörigen. .... .
Am 30. Januar1934 erfolgte unser beider erneute Verhaftung. Wir saßen damals in Schutzhaft bis 7.2.1934 im Untersuchungsgefängnis Freiburg. Im Anschluß daran stellte ich meine politische Tätigkeit völlig ein und brach auch die verbindung zu meinen früheren Parteikollegen ab.
Etwa im Sommer 1935 erfuhr ich, dass Tritschler erneut verhaftet worden sei. Seine Frau erzählte mir, dass er noch für die „Rote Hilfe“ als Sammler tätig gewesen sei und mit Sammellisten bei zuverlässigen Leuten vorgesprochen habe. Meines Wissens wurde er deswegen von einer Frau zur Anzeige gebracht.“
Im Oktober 1935 wurde Adolf Tritschler „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu 1 Jahr 8 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich für die „Rote Hilfe“ betätigte.
1950 erklärte Adolf Tritschler dazu: „Nach der Machtübernahme habe ich mich illegal für die KPD weiter betätigt. Besonders oblag mir die Betreuung der politisch Gefangenen. Das Geld für die Betreuung der politisch Gefangenen wurde mir von Freiburger Geschäftsleuten zur Verfügung gestellt. Wegen dieser Tätigkeit wurde ich am 10.10.1935 wegen Vorbereitung zum Hochverrat durch das Oberlandesgericht in Karlsruhe zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.
Adolf Tritschler befand sich dann vom 1.7.1935 bis zum 29.4.1937 in Untersuchungs- und Strafhaft.
Nach der Befreiung vom Faschismus war Adolf Tritschler als selbstständiger Elektromonteur tätig. Ob er sich politisch betätigte, konnten wir nicht herausfinden.
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