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Meinungsfreiheit auch bei Atomwaffen |
Veröffentlicht von Friedensrat (admin) am Feb 11 2015 |
Meinungsfreiheit auch bei Atomwaffen
Eine Behörde verbot einem Friedensaktivisten, atomwaffenkritische Flugblätter vor dem Fliegerhorst in Büchel zu verteilen. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz sieht das anders.
Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat einem Friedensaktivisten Recht gegeben, der an Soldaten des Fliegerhorstes Büchel Flugblätter verteilt hatte. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell sah in den Flugblättern einen Aufruf zum Verrat von Dienstgeheimnissen und verbot sie. Dagegen hatte der Mann vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt.
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
In den Flugblättern hatte der Heidelberger Friedensaktivist die Soldaten dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit über die bevorstehende Modernisierung amerikanischer Atomsprengköpfe zu informieren. Sie sollen in Büchel lagern. Bundesregierung und Bundeswehr haben das aber nie bestätigt. Die Verwaltungsrichter zeigten Verständnis dafür, dass der Friedensaktivist auf die Gefahr der Atomwaffen aufmerksam machen wollte. Die Kreisverwaltung habe das Grundrecht des Mannes auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt.
Stand: 11.02.2015, 12.11 Uhr
Zuletzt geändert am: Feb 11 2015 um 8:53 PM
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