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Meinungsfreiheit auch bei Atomwaffen

Veröffentlicht von Friedensrat (admin) am Feb 11 2015
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Verwaltungsgericht Koblenz

Meinungsfreiheit auch bei Atomwaffen

Eine Behörde verbot einem Friedensaktivisten, atomwaffenkritische Flugblätter vor dem Fliegerhorst in Büchel zu verteilen. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz sieht das anders.

Der Heildeberger Friedensaktivist Hermann Theisen vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht

Der Friedensaktivist Hermann Theisen hat Recht bekommen.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat einem Friedensaktivisten Recht gegeben, der an Soldaten des Fliegerhorstes Büchel Flugblätter verteilt hatte. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell sah in den Flugblättern einen Aufruf zum Verrat von Dienstgeheimnissen und verbot sie. Dagegen hatte der Mann vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt.

Die Einfahrt des Fliegerhorstes Büchel

Der Fliegerhorst Büchel: hier sollen Atomwaffen stationiert sein.




 

Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

In den Flugblättern hatte der Heidelberger Friedensaktivist die Soldaten dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit über die bevorstehende Modernisierung amerikanischer Atomsprengköpfe zu informieren. Sie sollen in Büchel lagern. Bundesregierung und Bundeswehr haben das aber nie bestätigt. Die Verwaltungsrichter zeigten Verständnis dafür, dass der Friedensaktivist auf die Gefahr der Atomwaffen aufmerksam machen wollte. Die Kreisverwaltung habe das Grundrecht des Mannes auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt.

Stand: 11.02.2015, 12.11 Uhr

Zuletzt geändert am: Feb 11 2015 um 8:53 PM

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